Sehr geehrte Frau Bader,
demnächst kehre ich nach 3-jähriger Elternzeit wieder in meinen alten Beruf zurück. Mit meinem AG hatte ich schon ein Gespräch.
Der Vertrag lebt ja automatisch wieder auf (Urlaub, Vollzeit...)
NUR, welches Gehalt muss er mir bezahlten. Dies wo im Arbeitsvertrag geschrieben wurde oder das was ich zuletzt verdient habe?
Über eine Antwort und einen evtl. § würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
von
LiMa2012
am 10.05.2015, 10:24
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Hallo,
mind. dass,w as Sie zuletzt erhalten haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2015
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Das was Du zuletzt verdient hast.
Aus welchem Grund sollte das weniger werden ?
von
Sternenschnuppe
am 10.05.2015, 10:49
Antwort auf:
Gehalt nach Elternzeit
Mein Chef hat gemeint, da ja der alte Arbeitsvertrag wieder auflebt, so auch das Gehalt vom Alten.
Aber dann bin ich ja froh. Danke.
von
LiMa2012
am 10.05.2015, 11:08