Frage: gehalt bei arbeitsverbot

Hallo. Ich habe eine frage zum Gehalt. Ich bin frisöre und habe gerade erfahren das ich schwanger bin ca. 5. Woche. Nun meine frage ich bekomme zum 1.3.17 eine Lohnerhöhung. Wenn ich nun ein arbeitsverbot bekommen würde bekäme ich dann trotzdem noch die Lohnerhöhung oder nicht? Mein Chef weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Mfg enne

von enne am 07.02.2017, 21:21



Antwort auf: gehalt bei arbeitsverbot

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Anbei ein Link von einem Gewerbeaufsichtsamt mit einem Merkblatt zu dem Thema Friseurin und Beschäftigungsverbot. http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16402/ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2017



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