Sehr geehrte Frau Bader,
Folgende Situation.
Ich bin schwanger und seit Bekanntgabe der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot(durch AG).
1.Enthölt das kommende durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate auch Schichtzulagen?
2. Meine jetzige stundenzahl ist bis 01.02.17 befristet ( jetzt 30 stunden dann 20 Stunden)
Wird das Gehalt im Beschäftigungsverbot dann ab Februar neu berechnet da ich ja eig. Weniger arbeiten würde und somit weniger Gehalt bekäme?
Vielen Dank schonmal!
von
Mummy1.2.3.
am 17.11.2016, 22:37
Antwort auf:
Gehalt bei Stundenreduzierung BV
Hallo,
1. Ja, aber die Zulagen müssen im BV versteuert werden
2. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2016
Antwort auf:
Gehalt bei Stundenreduzierung BV
Ja, ab Feb. gibt es im BV nur Geld für 20 Stunden.
Mitglied inaktiv - 18.11.2016, 03:15
Antwort auf:
Gehalt bei Stundenreduzierung BV
1. Wenn du jetzt nicht schwanger wärst und Schichten arbeiten würdest, dann enthält dein jetziger Mutterschutzlohn auch eingerechnet die Schichtzulagen. Diese werden aber jetzt versteuert.
2. Ab Februar bekommst du dann das Gehalt für nur 20 Stunden wie vereinbart.
Mitglied inaktiv - 18.11.2016, 07:53