Frage: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen! Nach ca. 1 1/2 jähriger Elternzeit bin ich zum 01. Oktober 2015 wieder angefangen in Teilzeit zu arbeiten. Jetzt bin ich wieder schwanger (8. SSW) und mir "droht" ein Beschäftigungsverbot, da ich im Labor arbeite. Jetzt meine Frage zum Gehalt - ich habe folgendes gelesen: "Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist." Jetzt bin ich aber ja erst seit 1 Monat wieder am Arbeiten und davor habe ich kein Gehalt bezogen, da mein Elterngeld auf 1 Jahr aufgeteilt wurde. Wie berechnet sich denn jetzt das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot, weil ich ja VOR Beginn des Schwangerschaftseintritts keine 13 Wochen gearbeitet habe?!? Vielen Dank im Voraus!

von Hena82 am 09.11.2015, 11:18



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Hallo, sie sind so zu stellen, wie sie stellen würden, wenn sie nicht schwanger werden und dann eben auch kein Beschäftigungsverbot hätten. Sie bekommen also den Teilzeitlohn weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2015



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Da zählt nur bei Menschen die jeden Monat anders verdienen. Du bekommst das was Du auch verdienen würdest in Teilzeit. Hast Du ganz auf Teilzeit umgestellt oder bist Du Teilzeit in Elternzeit ?

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 11:32



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Ich habe komplett auf Teilzeit umgestellt - Vertragsänderung unterschrieben! Gibt es bestimmte Fristen wie lange man gearbeitet haben muss, um das Gehalt bei einem BV weiter zu bekommen? 1 Monat ist ja jetzt nicht sehr lange.....!? Hätte ich trotzdem schon jetzt einen Anspruch auf Fortzahlung bei einem BV??

von Hena82 am 09.11.2015, 11:39



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Gibt keine Fristen. Ab sofort.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 11:49



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Blöde gelaufen, warum hast Du nicht Teilzeit innerhalb der EZ gemacht? Hättest Du doch 1,5 Jahre der restlichen EZ machen können um dich dann erst zu entscheiden. In Deinem falle wegen der erneuten Schwangerschaft dann sogar erst nach der EZ von Kind2. Dann hättest du das Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommen, jetzt gibt es das nur entsprechend der TZ-Stelle.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 18:35



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Sorry, aber ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so ganz... Wie kann man denn in EZ Teilzeit arbeiten? Ich hatte ursprünglich mal angegeben 2 Jahre EZ zu nehmen, bin aber weil es sich so ergeben hat, vorzeitig, also nach 1 1/2 Jahren wieder angefangen. Ich musste ja eine Vertragsänderung machen, um einen gültigen Vertrag zu haben!?

von Hena82 am 09.11.2015, 18:52



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Indem man einen Zusatzvertrag macht der die Arbeitszeit für die Dauer der Elternzeit reduziert. Bis zu 30 Stunden darf man in Elternzeit arbeiten.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 19:37



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30 Stunden wöchentlich? Also davon ganz abgesehen glaube ich kaum, dass mein Arbeitgeber das gemacht hätte, stand auch in Gesprächen nie zur Diskussion... Ist dann ja eigentlich auch ziemlich klar auf was es hinausläuft und da möchte sich der AG natürlich auch ein Stück weit absichern.

von Hena82 am 09.11.2015, 20:16



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Doch das geht. Ich habe ab dem 1ten Geburtstag unseres Sohnes Teilzeit in Elternzeit gemacht. Ich wollte mich damals nicht festlegen wegen des VZ-Vertrages. Wer weiß was kommt. Also habe ich im 2ten und 3ten Lebensjahr 25-30 Std die Woche gearbeitet. Geplant war dann ab dem 3ten Geburtstag mindestens wieder 35 Std zu arbeiten, anstelle der früheren 40 Std. Gekommen ist es dann doch etwas anders, so das ich jetzt aktuell bei 30-35 Std die Woche liege. Wer weiß, evtl ändert sich das dann in 1-2 Jahren doch wieder und es wird mehr. Und genau diese Flexibilität wollte ich mir erhalten. War aber auch nie ein Problem mit meinem AG, zumal man eh einen Rechtsanspruch drauf hat.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 20:26



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Mein AG hatte keine Probleme damit, als ich TZ in EZ beantragt hatte und es sofort bewilligt.

von malini am 09.11.2015, 20:36



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Wäre mit Sicherheit ein Versuch wert gewesen, aber jetzt ist es eh zu spät... Leider! Aber wenn man während der EZ in TZ gearbeitet hätte und wieder schwanger geworden wäre, hätte man bei einem BV doch auch nur das derzeitige TZ-Gehalt weiter bekommen oder??

von Hena82 am 09.11.2015, 20:47



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Ja, aber den vollen Mutterschutzlohn in Vollzeitform, weil man zum Tag vor neuem Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beenden hätte können und dann der noch vorhandene Vollzeitvertrag wieder aktiv geworden wäre. Das hätte sich gerechnet. Aber wie Du selbst sagst, jetzt ist es zu spät. Nachfragen würde ich dennoch beim AG ob ihr das noch ändern könnt. So lange ist das ja noch nicht her und mehr als neun sagen kann er ja nicht.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 20:56



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Das ja, im BV bekommst Du immer nur das was du auch ohne bekommen würdest. Aber es geht um das Mutterschaftsgeld. Beendest Du die laufende EZ zum neunen Mutterschutz, dann lebt der alte Vertrag wieder auf. Wenn man dann noch einen VZ -Vertrag hat, weil man innerhalb der EZ eben Teilzeit gemacht hat, dann ist das eben der Vollzeitvertrag. Und dann bekommt man nach diesem eben das Mutterschaftsgeld gezahlt, also in dem falle dann das gleiche wie beim ersten Kind. Hat man dagegen den Vollzeitvertrag dauerhaft gekündigt und dafür dann den unbefristeten Teilzeitvertrag, gibt es Mutterschaftsgeld nur anhand des Teilzeitvertrages. Der Unterschied kann durchaus ein paar hundert € betragen. Und der AG bekommt es eh von der KK wieder, hat also da auch keinen Verlust. zudem hat man innerhalb der Elternzeit Kündigungsschutz, auch der entfällt wenn man dauerhaft auf TZ ändert, Und, will man später doch weider VZ arbeiten, dann muss der AG dem nicht zustimmen, er kann auch sagen, Pech gehabt. Vielleicht schaust du doch mal ganz genau nach, ob Du nicht doch einen Vertrag befristet auf EZ hast, oder stellst mal ganz "doof" die Frage im Personalbüro. da du ja anfänglich länger Elternzeit gemeldet hattest. Kannst ja dabei nichts verlieren.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 20:59



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Gute Idee, auf unwissend machen :-) Und durch die Schwangerschaft hast Du jetzt eh Kündigungsschutz. Beim nächsten Mal darauf achten in der Elternzeit zu arbeiten :-)

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 21:03



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Puuhhh, was es da alles zu beachten gibt - Wahnsinn!! Ist ein ganz schön heikles Thema... Werde morgen mal versuchen unseren Personalleiter anzusprechen. Glaube kaum, dass die daran noch etwas ändern werden, aber Versuch macht klug. Leider sind die 14 Tage, in denen ich den Vertag anfechten kann schon rum.... Davon abgesehen weiß mein AG ja auch noch nichts von der neuen Schwangerschaft... 😁

von Hena82 am 09.11.2015, 21:12



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Wie genau wurde das denn kommuniziert damals ? War Dir klar dass der Vollzeitvertrag ganz weg ist dann ? Versuche es auf jeden Fall und erst danach von der Schwangerschaft erzählen.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 21:15



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Ne, also ehrlich gesagt wird mir das jetzt erst alles ganz bewusst.... Shit, da habe ich wohl echt gepennt. Aber von einer Beschäftigung während der EZ wusste ich nichts. Hätte mich vielleicht vorher besser informieren müssen. Schade, dass mein AG mich nicht irgendwie drauf hingewiesen hat!

von Hena82 am 09.11.2015, 21:20



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Ok, das ist ein guter Hinweis. Kannst Du mal bitte genau erzählen wie es war. Wie lange wolltest Du Elternzeit eigentlich , hast Du dann abgebrochen und wie kam es genau ? Chef sagte nix von arbeiten in Elternzeit möglich ? Wie viele Stunden arbeitest Du die Woche ? Oder sagtest Du nur Du möchtest wieder arbeiten und er hat gesagt das geht nur so ?

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 21:23



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Deswegen sage ich ja, frag einfach mal unsicher nach. Nach dem Motto, du weißt jetzt gar nicht ob das dauerhaft ist oder nur auf die eigentlich angepeilten 2 Jahre.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 21:24



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Die Geschichte ist schon interessant. Klingt so als wäre sie vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Dann wäre ein : " Ich musste leider feststellen dass dies Vorgehen nicht korrekt war ( vielleicht netter ausgedrückt ) , selbstverständlich möchte ich meinen Vollzeitvertrag nicht aufgeben und offenbar ist dies auch nicht nötig, so wie von Ihnen dargestellt. Ich bitte darum dies zu revidieren und mir eine Zusatzvereinbarung zu geben für Teilzeit in Elternzeit " Oder so in die Richtung.

von Sternenschnuppe am 09.11.2015, 21:30



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Also... Schriftlich bestätigten Mutterschutz hatte ich bis zum 11.02.2016. Da ich öfter Kontakt zu meinem AG hatte, habe ich einfach mal angemerkt, ob die mich nicht eventuell schon vorher berücksichtigen können, falls eine passende TZ Stelle frei wird. Diese wurde mir dann auch relativ schnell angeboten und bin somit zum 01.10.2015 wieder angefangen. Aber in dem Gespräch mit dem Personalleiter war nie die Rede von einer Beschäftigung während der Elternzeit. Im Gegenteil, erst war die Rede von einer Vertragsänderung und dann hieß es aber doch sie wollten einen neuen aufsetzen, da ich noch einen alten von 1999 habe. Der würde nicht mehr den neuen Richtlinien entsprechen und soll jetzt dementsprechend angepasst werden. Ursprünglich habe ich mal 40 Std./wöchentlich gearbeitet und jetzt sind es 20 Std./wöchentlich.

von Hena82 am 09.11.2015, 21:35



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Ehrlich gesagt bin ich gerade etwas wütend - fühle mich irgendwie verarscht.... Ein Arbeitskollege und guter Freund ist Rechtsanwalt und der geliehen Firma, vielleicht frage ich den morgen mal!?

von Hena82 am 09.11.2015, 21:40



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Mich würde nicht wundern wenn dein AG es selbst nicht besser gewusst hat. Ist nicht vielen bekannt. Und blöderweise muss man so etwas auch nichts zwingend wissen wenn man selbst Mitarbeiten einstellt. Würde da also erst einmal keine böse Absicht automatisch annehmen. Und wer weiß, evtl klärt sich das ganze ja doch.

Mitglied inaktiv - 09.11.2015, 21:43



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Mag sein.... Wobei, der alte Personalleiter (hat leider als ich angefangen bin das Unternehmen kurz danach verlassen) selber ziemlich zeitgleich zu meiner 1. Tochter Papa geworden ist. Bestimmt hatte er da ein Stück weit Ahnung von..

von Hena82 am 09.11.2015, 21:47



Antwort auf: Gehalt bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne das Beschäftigungsverbot bekommen würden, also den Teilzeitlohn. Liebe Grüße NB

von Nici am 13.11.2015, 11:40



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