Frage: Ganztagesplatz nach Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, da ich zu unserem speziellen Fall keine Erfahrungsberichte im Netz finden kann, wende ich mich an Sie. Meine Tochter (5) besuchte seit sie 2 Jahre alt war eine Kita in kirchlicher Trägerschaft in Ort A. Sie hatte seitdem einen Ganztagsplatz, da mein Partner u ich beide arbeiten. Nun sind wir zu Beginn des Jahres in Ort B gezogen, wo sie, bis zum Beginn meiner erneuten Elternzeit im April, wieder einen GT-Platz hatte. Mit Beginn der Elternzeit musste ich diesen abgeben, mir wurde aber versichert, dass ich ihn mit Ende der Elternzeit wiederbekommen In der Zwischenzeit haben wir in Ort A ein Haus gekauft, welches momentan saniert wird u welches wir allerspätestens Februar 2016 beziehen werden. Meine Tochter wurde kulanterweise bereits nach den Sommerferien wieder in ihrer alten Kita aufgenommen (die Plätze sind generell heiss begehrt von daher ist es wirklich Glück dass sie, obwohl wir noch in B wohnen, bereits Kita A besuchen darf). Nun teilte mir die Leiterin aber bereits zu Beginn mit, dass es schwierig bis unmöglich sein werde, mir im Januar (Ende Elternzeit, ich muss 3 Tage die Woche ins Ausland pendeln) wieder einen Tagesplatz zur Verfügung zu stellen. Ich bin auf diesen Platz jedoxh dringend angewiesen, habe nun auch bereits nach Alternativen gesucht (Tagesmutter für die 1stündige Mittagszeit u.ä.), leider ohne Erfolg. Meine Frage: habe ich nicht einen gewissen Anspruch (Rechtsanspruch will ich gar nicht sagen) auf diesen Platz, den ich eigentlich nur für die Elternzeit abgeben sollte? Der Träger bei Kita A und B ist der gleiche, es kann doch nicht sein dass ich jetzt quasi "bestraft" werde nur weil wir eben unvorhersehbar u ungeplant die Möglichkeit bekommen haben, in Ort A ein Haus zu erwerben. Was kann ich hier tun? Mfg und vielen Dank vorab!

von annijona1015 am 17.11.2015, 15:24



Antwort auf: Ganztagesplatz nach Elternzeit?

Hallo, man hat Anspruch auf einen Platz nach Bedarf. Darauf würde ich die Leiterin hinweisen. Ansonsten die Gemeinde einschalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2015



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