Für den Fall dass die Eltern versterben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Für den Fall dass die Eltern versterben

Für den Fall, dass beide Elternteile versterben, möchten wir festlegen, wer unsere Kinder "bekommt". Ist es ausreichend, dies in eigenen Worten formlos festzuhalten oder muss ein Anwalt/Notar hinzugezogen werden? Wo wird üblicherweise ein solches Schriftstück verwahrt? Wer " bekommt " die Kinder, wenn nichts festgelegt wurde?

von Lovie am 06.04.2017, 20:49



Antwort auf: Für den Fall dass die Eltern versterben

Hallo, handschriftlich u von beiden unterschrieben reicht. Daran muss sich dass Vormundschaftsgericht halten, wenn die Person nicht vòllig ungeeignet ist. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2017



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