Für den Fall, dass beide Elternteile versterben, möchten wir festlegen, wer unsere Kinder "bekommt". Ist es ausreichend, dies in eigenen Worten formlos festzuhalten oder muss ein Anwalt/Notar hinzugezogen werden? Wo wird üblicherweise ein solches Schriftstück verwahrt? Wer " bekommt " die Kinder, wenn nichts festgelegt wurde?
von Lovie am 06.04.2017, 20:49