Guten Abend, bestimmt schon vielfach gefragt, aber ich weiß nicht was ich tun muss.. Seit Oktober 2016 bin ich in der Steuerklasse 3. Mein letzter Arbeitstag war der 24.3.17 und der errechnete ET ist der 6.5.17. Ich dachte bisher die Steuerklasse müsste 7 Monate vor dem ET gewechselt sein, wie ich leider jetzt erst erfahren habe gelten die 7 Monate ja aber vor Beginn des Mutterschutz.. Das heißt mir würden ja 2 Monate "fehlen" oder sehe ich das verkehrt? Was muss ich nun tun? Dem Antrag auf Elterngeld ein Schreiben die Monate März und April 2017 nicht in die Berechnung einfließen lassen oder was? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
von cmaggi am 04.04.2017, 22:14