Frage: Führerscheinprüfung wahrend BV

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte unbedingt vor der Geburt meines Kindes noch meinen Anhänger-Führerschein machen. Ich habe auch schon alle unterlagen zusammen und fahren und einparken kann ich auch schon, da ich schonmal vor Jahren eun paar Fahrstunden hatte und auf dem Hof auch umparke etc. Nun werde ich vermutlich aus gesundheitlichen Gründen nächste woche in BV gehen. Mein Job hat nichts mit Autofahren oder ähnlichem zu tun. Dürfte ich die letzten Fahrstunden machen(wenn es sich immer nur um eine am Stück handelt, mehr würde ich mir der zeit nicht zumuten) und die Prüfung ablegen? Oder gäbe es da wohlmöglich Schwierigkeiten? Gesundheitlich sagt meine Frauenärztin, dass ich alles machen darf, was kein stress macht und ich auf regelmässiges ausruhen achten soll. Mir ist dieser Schein wirklich wichtig und der Gedanke den erst nächstes Jahr (und dann mit kleinem baby) ablegen zu können macht mir sorgen, sonst würde ich jetzt nicht fragen. Vielen Dank für die Antwort

von Cazza am 23.07.2016, 09:05



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Hallo, BV bedeutet, dass es auf der Arbeit eine Gefahr gibt. Somit ist das unproblematisch. Anders sieht es bei einer Krankschreibung aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Hallo, das dürfte kein Problem sein. Das ist ja keine Arbeit und eine Fahrstunde dauert max. 60 Minuten. Also absolut nicht vergleichbar mit arbeiten. Man darf ja auch im BV sein Haus putzen, einkaufen gehen usw.

Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 10:00



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Du gehst mit einem individuellen BV vom Arzt in die bezahlte Freistellung und willst in der Zeit einen Führerschein machen. Das könnte schon eine Irritation beim Arbeitgeber auslösen. Am besten geht das mit einer schriftlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, die du dann auch dem Arbeitgeber vorlegst. Einfach die Karten auf den Tisch legen. Auch ein Führerschein ist anstrengend und kostet Nerven. Zudem bedeutet es eine gewisse Unfallgefahr, und das Fahren mit dem Gurt engt den Bauch ein und es kann heiß im Auto sein. Deine Sorgen und Überlegungen bezüglich des Führerscheins, den du nicht mit Baby machen willst, spielen dabei gar keine Rolle.

Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 10:25



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Natürlich darfst Du den Führerschein machen. Das eine hat mit dem anderen gar nix zu tun. Und Dein Arbeitgeber hat damit erst recht nix zu tun was Du in Deiner Freizeit machst. Und selbstverständlich darfst Du weiterhin mit dem Auto fahren und Dich auch anschnallen :-) Erheiterung am Samstag morgen, danke Uriah.

von Sternenschnuppe am 23.07.2016, 10:41



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Es ist schon insofern etwas komisch das du so extrem starke gesundheitliche Probleme hast die ein BV nötig machen vom Arzt. Da wird der AG schon etwas schauen wenn er das mitbekommt. Anders sähe es aus wenn Du die Arbeit nicht mehr machen darfst da nicht mit dem Mutterschutz vereinbar, dann müsste aber der AG das BV aussprechen. Und eben nicht der Arzt. Der Arzt darf nur dann ein BV aussprechend wenn die Gesundheit von Mutter und/oder Kind so extrem stark gefährdet ist, das es über eine normale Krankschreibung hinausgeht. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt würde ich also durchaus auch empfehlen - nur für den Fall der Fälle. Rechtlich geht das sicherlich klar, keine Frage. Wie es aber beim AG menschlich ankommt ist eben eine andere Sache. Und dem steht es durchaus frei, sofern er Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BV hat, dieses überprüfen zu lassen. Musst Du also selbst abwägen.

Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 14:21



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Meines Wissens nach muss bei der Prüfung im übrigen auch der Hänger an- und abgekuppelt werden usw. Evtl auch bewegt werden, was je nach Größe gewichttechnisch schon nicht ohne sein dürfte.

Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 14:24



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Ja, das mit dem An und abhängen stimmt. Das müsste man mal absprechen. Aber generell hat der Führerschein nichts mit dem AG zu tun. Und auch nicht mit dem BV. FA hat keine Einwände und Arbeitsbelastung ist ja eine ganz andere Schiene als eine Fahrstunde.

von Sternenschnuppe am 23.07.2016, 14:31



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Sage ich ja, rechtlich kein Ding. Menschlich und moralisch eben aber IMO so eine Zwischenschiene. Wäre das BV wegen der Arbeit, dann kein Ding. Aber hier geht es um ein BV bei der jegliche Tätigkeit eben sie oder das Kind gefährden könnten. Und einen Anhänger an- oder abkuppeln, den evtl noch schieben sehe ich da gemischt an.

Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 14:47



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

An den Anhänger an und abkuppeln hatte ich vorhin nicht gedacht. War zu belustigt über die Gefahr des Gurtes *g*

von Sternenschnuppe am 23.07.2016, 15:05



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

BVs können grundsätzlich angefochten werden. Wenn der AG mitbekommt, dass die Schwangere nebenbei Dinge macht, für die der Gesetzgeber sogar für alle Schwangere im Beschäftigungsverhältnis Grenzen gesetzt hat (siehe: Beförderungsmittel, § 4 Abs.2 S.7), dann ist das BV "für jede Tätigkeit" umso kniffliger. Es könnte der Eindruck entstehen, dass das BV angestrebt worden ist, um mehr Zeit zu haben für private Interessen, die sich später mit Kind schlecht umsetzen lassen. Wer Ärger vermeiden will, und nicht die Nerven hat für eine gerichtliche Klärung der Frage, der sollte einfach auch keinen Grund für mögliche Irritationen geben. Es haben einfach schon zu viele Schwangere mit BV ihre Arbeitgeber verärgert, und es herrscht teilweise der Eindruck, dass die Schwangeren zu oft das BV als Hängematte zum Nichtstun mißbrauchen.

Mitglied inaktiv - 23.07.2016, 16:01



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Danke schonmal für eure Überlegungen. Und das stimmt, an das an und abkuppeln hatte ich garnicht gedacht... Müsste ich nochmal besprechen, ob man das auch schritt für Schritt erklären könnte... Aber die Prüfung ist definitiv kein stress, da ich mich da sicher fühle. Und zwischen einer fahrstunde (wobei ich das tatsächlich ausprobieren müsste) und mind 4 std Arbeit sehe ich einen großen Unterschied. Wobei ich muss gestehen der Gedanke eine std im auto zu sitzen war heut morgen frisch und munter nach dem aufstehen wesentlich weniger negativ besetzt als heut Abend nach dem beendeten tag (ohne arbeit...). Trotzdem. Frage mich einfach, ob es rechtlich überhaupt möglich ist und man dann weiter versichert ist. Ich würde es zumindest gerne ausprobieren. Wenn ich nach der ersten Fahrstunde merke, dass es nicht gut ist, kann ich es ja immer noch abbrechen.

von Cazza am 23.07.2016, 23:48



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Wie schon geschrieben. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Es sei denn Du bist bettlägerig krankgeschrieben. Dann könnte jemand fragen was Du da gemacht hast. Du darfst nicht arbeiten, aber ansonsten normal leben soweit es die Schwangerschaft zulässt.

von Sternenschnuppe am 24.07.2016, 00:13



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Bei uns dauert eine Fahrstunde 1,5 Stunden und am Ende muss man einen neuen Fahrschüler abholen und der fährt einen dann nach Hause. Insgesamt ist man knapp 2 Stunden im Auto unterwegs. Wie gesagt, Fahrstunden im BV sind rechtlich zwar Privatsache, aber könnten Irritationen auslösen und den AG zu einer Anfechtung des BV beim Arzt verleiten. Daher empfehle ich Fahrstunden nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt und in offener Kommunikation mit dem Arbeitgeber, wenn es denn unbedingt sein muss. Denn wenn es Ärger geben sollte, dann schadet es deiner Psyche ganz bestimmt, wenn du vor Gericht erscheinen musst, selbst wenn du am Ende sogar Recht bekommen solltest. Und wenn du bei der nächsten Gelegenheit gekündigt wirst, musst du dich dann nicht wundern. Der Kündigungsschutz endet 4 Monate nach der Geburt bzw. nach der Elternzeit.

Mitglied inaktiv - 24.07.2016, 08:19



Antwort auf: Führerscheinprüfung wahrend BV

Hallo, also zum Thema BV und andere Tätigkeiten ein paar Beispiele: 1. eine andere Mutter hatte ein individuelles BV und durfte damit trotzdem noch die mündliche Prüfung zum Abschluss ihrer Doktorarbeit ablegen. 2. eine Freundin hat derzeit ein BV aus gesundheitlichen Gründen (sehr viel Wasser in den Beinen) - und sie ist jeden Tag im Schwimmbad anzutreffen .... warum? Wasser lindert die Schmerzen ihrer schwangerschaftbedingten gesundheitlichen Probleme (und ja - hier war ein BV anzeigt und keine Krankschreibung - sie muss bei der Arbeit lange stehen und kann keine Pausen machen, da sie alleine im Geschäft ist). Daher ist jeden Tag Schwimmen das Beste, was sie machen kann. Auch kein Thema - auch wenn´s für den Chef blöd aussieht. 3. Eine Freundin hatte ein BV (Stationsärztin) und hat die Zeit genutzt, um für die Facharztprüfung zu lernen und hat 2 Wochen vor der Geburt noch die Prüfung zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin abgelegt. Du siehst - alles was oben steht ist rechtlich vollkommen ok. BV heißt nicht krankheit und auf der Couch liegen. Daher - mach den Anhängerschein fertig. Würde mir ggf. nur ein OK vom Frauenarzt gegen lassen, falls Fragen vom Chef kommen.

Mitglied inaktiv - 24.07.2016, 10:47