Frage:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Muttschaftsgeld / Elterngeld (Basiselterngeld).
Wenn ich richtig informiert bin, stehen den Eltern 12 Monate Basiselterngeld zur Verfügung, wobei die ersten 2 Monate als Mutterschaftsgeld von der Mutter genommen werden müssen. Geht der Vater ebenfalls in Elternzeit (mind. 2 Monate), können die Eltern gemeinsam sogar 14 Monate Basiselterngeld beantragen.
Angenommen der Plan war es, dass die Mutter für die ersten 2 Monate (zwangsweise durch den Mutterschutz) und der Vater für die ersten 12 Monate Elterngeld beantragt. Beim Arbeitgeber hat der Vater schon für 12 Monate Elternzeit beantragt. Das Elterngeld des Vaters ist wesentlich höher als das Mutterschaftsgeld der Mutter.
Das Kind ist nun eine Frühgeburt. Der Mutterschutz nach der Geburt verlängert sich somit von 8 auf 12 Wochen. Außerdem werden die nicht genommenen Tage des 6 wöchigen Mutterschutzes vor der Geburt hinten angehängt. Somit bezieht die Mutter länger Mutterschaftsgeld und der Vater kürzer Elterngeld, was einen erheblichen Geldverlust bedeutet.
Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dass die Mutter auf den zusätzlichen Mutterschutz verzichtet und der Vater aus finanziellen Gründen dennoch die 12 Monate Elterngeld bezieht.
Beste Grüße,
resterhall
von
resterhall
am 14.09.2016, 13:58
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Hallo,
MG-Zeiten werden immer der Mutter angerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Nein, auf den Mutterschutz nach der Entbindung kannst du nicht verzichten, da hast du ein absolutes Beschäftigungsverbot!
von
chrissicat
am 14.09.2016, 14:29
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist (hier 12 plus x Wochen) ist bindend für beide Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmerin, und darauf kann auch nicht freiwillig verzichtet werden.
Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 15:10
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Hallo,
so wie ich das lese, nimmt die Mutter doch gar keine EZ, sondern geht nach dem MuSchu wieder arbeiten, ohne EG zu beantragen?
Dann wird auch nichts angerechnet...
Gruß
D
von
desireekk
am 14.09.2016, 16:09
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Monate in denen Mutterschutzgeld bezogen wird, gelten immer als von der Mutter verbrauchte Elterngeldmonate.
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2016, 18:06
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Interessant, dass der Vater, der wesentlich mehr verdient als die Mutter, ganze 12 Monate EZ nimmt - sehr ungewöhnlich, oder?
von
Tini_79
am 14.09.2016, 19:21
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Vielleicht ist ihr Job nicht so sicher wie seiner, oder oder oder ....
von
Sternenschnuppe
am 14.09.2016, 20:02
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Kann man ja machen. Muss aber schon sehr extrem sein, mehr wie 1800 € bekommt der Vater ja auch im allerbesten Fall nicht. Der Unterschied zum Mutterschutzgeld der Mutter muss also extrem sein. Und die Einbusse zwischen dem was die Mutter als Elterngeld bekommen würde und dem was der Vater bekommen würde erst recht.
Eigentlich kann ich mir keine Konstellation vorstellen wo es sich lohnt - wenn der Mann der weit aus bessere Verdiener ist wie die Mutter - das es sich eher lohnt wenn der Vater daheim bleibt. Umgekehrt, also Frau verdient weit besser wie Mann, schon eher. ist aber einerlei, das können die Eltern ja frei für sich entscheiden. Nur eben nicht über dem Zeitraum wo die Frau im Mutterschutz ist
Mitglied inaktiv - 14.09.2016, 21:21
Antwort auf:
Frühgeburt: Verlängerten Mutterschutz ablehnen?
Hallo,
ich habe hier (und an anderen Stellen) schon soooo oft gelesen, dass die Mutter zwar mehr verdient, aber ein Jahr beim Kind Zuhause bleiben möchte und niemals nicht wird dies zum Thema gemacht, weil es ja "klar" und nnormal ist.
... leider...
Gruss
D
von
desireekk
am 15.09.2016, 13:32