Hallo Frau Bader, Seit gut 2 Jahren bekomme ich für meine Beiden Großen auf Grund einer Heirat keinen UVG mehr, regulären Unterhalt bekam ich für die beiden nie. Seither habe ich eine Beistandschaft beim Jugendamt. Das JA hat regen Briefkontakt mit dem Anwalt meines Ex. Da mein Ex laut Lohnunterlagen genau so viel verdient dass er gerade so seinen Selbstbehalt hat. Nun wurde er aufgefordert sich einen Nebenjob zu suchen, da kam er wieder mit seiner gesundheitlichen EInschränkung ( eine Bindegewebsschwäche im Bauchbereich) auf Grund derer er lediglich nicht schwer heben darf. Derzeit arbeitet er wie ich in der IT, und aus diesem Grund weiß ich auch dass man in der IT deutlich mehr verdienen kann und wenn man seinen Jobsuchumkreis erweitert auch einen besser bezahlten Job findet. Das JA meinte aber, dass der Anwalt meines Ex angeboten hat dass er je Kind monatlich freiwillig 20,00€ zahlen möchte. Ich meine das ist mehr als ich je zu träumen gewagt habe aber wenn er in 2 Monaten keinen Bock mehr hat das zu zahlen, kann ich ja nicht mal klagen oder pfänden oder was. Ich habe auf Grund seines geringen Einkommens leider keinen Titel. Würde der Weg zu Anwalt dennoch Sinn machen um ihn dazu zu bewegen sich auch anderswo zu bewerben? Er ist Alleinstehend und hat zu seinen Kindern seit Jahren null Kontakt es gibt also nicht wirklich was, was gegen eine Bundesweite Suche sprechen würde. Seine derzeitigen illegalen Nebenverdienste kann ich ihm leider nicht nachweisen. Meine Frage als, ist es schlauer einfach die 20,00€ je Kind zu akzeptieren oder lohnt es sich weiter zu kämpfen?
von Julisa am 09.04.2015, 13:01