Freiheit des AG bei der Anpassung Arbeitszeit während Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freiheit des AG bei der Anpassung Arbeitszeit während Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, meine Frau arbeitet Teilzeit in der Spätschicht 18-22 Uhr. Der Arbeitgeber bietet prinzipiell ähnliche Beschäftigung über den ganzen Tag an. Sie möchte dem Arbeitgeber nun Ihre Schwangerschaft mitteilen. Dazu folgende Frage: Inwieweit muss der Arbeitgeber bei der Anpassung der neuen Arbeitszeit während der Schwangerschaft auf die Wünsche des Arbeitnehmers eingehen? Beispiel: Kann der AG z.B. die neue Arbeitszeit gegen den Wunsch den AN auf der Vormittag verlegen, oder muss er eine der bisherigen Arbeitszeit naheliegende Lösung finden - z.B. konkret statt 18-22 Uhr nun 16-20 Uhr? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Klapperstorch42 am 24.02.2015, 20:36



Antwort auf: Freiheit des AG bei der Anpassung Arbeitszeit während Schwangerschaft

Hallo, Ihre Frau darf nur bis 20.00 Uhr arbeiten. Der AG muss sie freistellen o andere Zeiten anbieten. Die richten sich erst einmal nach dem Arbeitsvertrag! Ansonsten nach Zumutbarkeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2015



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