Hallo Frau Bader, meine Frau arbeitet Teilzeit in der Spätschicht 18-22 Uhr. Der Arbeitgeber bietet prinzipiell ähnliche Beschäftigung über den ganzen Tag an. Sie möchte dem Arbeitgeber nun Ihre Schwangerschaft mitteilen. Dazu folgende Frage: Inwieweit muss der Arbeitgeber bei der Anpassung der neuen Arbeitszeit während der Schwangerschaft auf die Wünsche des Arbeitnehmers eingehen? Beispiel: Kann der AG z.B. die neue Arbeitszeit gegen den Wunsch den AN auf der Vormittag verlegen, oder muss er eine der bisherigen Arbeitszeit naheliegende Lösung finden - z.B. konkret statt 18-22 Uhr nun 16-20 Uhr? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Klapperstorch42 am 24.02.2015, 20:36