Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mehrere Fragen zur Verlängerung der Elternzeit. Bislang habe ich ein wenig mehr als 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich die Elternzeit auch ohne Einverständnis des Arbeitgebers bis 7 Wochen vor Ende verlängern. Wie oft darf eigentlich die Elternzeit verlängert werden? Der Zeitpunkt, auf den ich mich jetzt festlege, ist endgültig. Oder dürfte ich noch mal verlängern? Könnte ich mit meinem Arbeitgeber auch eine kürzere Frist als die gesetzlich vorgeschriebenen 7 Wochen vereinbaren? Wenn ich jetzt zu Arbeiten anfange, und merke, es funktioniert nicht wegen Kinderbetreuung o.ä., dürfte ich dann erneut in Elternzeit gehen? Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Vielen Dank für Ihre Mühen Liebe Grüße Luvi
von luvi am 25.07.2014, 11:31