Guten Tag,
ich habe folgende Sitaution. Ich bin z.Zt. im zweiten Jahr meiner 2 1/2 jährigen Elternzeit. da ich evntuell Schwnager bin würde ich gerne wissen: Ist es möglich ohne das Einverständnis des Arbeitsgebers die Elternzeit vorzeitug zu beenden?
Bekäme ich dann im Beschäftigungsverbot (welches sicher ist) wieder mein volles Gehlat wie vor der ersten Schwangerschaft, oder ist das nicht sicher?
Wie würde das mit der Mutterschutz-Zeit laufen, kann ich diese gnaz normal ein paar wochen vor ET beantragen und würde dann in dieser auch das Mutterschaftsgeld bekkommen?
Ich weiß nicht ob das wichtig ist, aber ich bin Krankenschwester und in einem katholischen Krankenhaus beschäftigt und war bis vor meiner ersten Schwangerschaft vollzeit beschäftigt.
Ich hoffe sie können mir ein paar Antworten geben. Vielen Dank im vorraus.
Lg
von
arina13
am 29.01.2016, 15:02
Antwort auf:
Fragen zur Situation "Schwanger in der Elternzeit"?
Hallo,
Sie wollen die EZ vorzeitig beenden um in ein BV zu gehen? Nein, das ist nicht möglich
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2016
Antwort auf:
Fragen zur Situation "Schwanger in der Elternzeit"?
ja ich würde die elternzeit beenden aber dann von meinem Arbeitgeber ein BV bekommen, da es dort standard ist.
Aber wie ist das mit der Beantragung der Mutterschutz-Zeit bzw dem Mutterschutzgeld, wenn ich nich in der Elternzeit bin?
von
arina13
am 29.01.2016, 15:52
Antwort auf:
Fragen zur Situation "Schwanger in der Elternzeit"?
Du kannst die EZ nur zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekommst dann Mutterschaftsgeld in Höhe deines VZ-Gehaltes. Du kannst aber NICHT die EZ beenden, um ein BV zu bekommen.
von
malini
am 29.01.2016, 17:08
Antwort auf:
Fragen zur Situation "Schwanger in der Elternzeit"?
Nur zum neuen Mutterschutz darfst Du die Elternzeit beenden.
Deine andere Idee wäre Betrug / erschleichen von Leistungen.
Ein BV ist dafür da, damit Schwangere nicht benachteiligt werden, nicht damit sie sich damit einen Vorteil verschaffen können.
Und das würdest Du, denn die Bürokraft müsste arbeiten gehen um Einkommen zu bekommen. Du würdest also vorsätzlich beenden um weiterhin bei vollen Bezügen nicht zu arbeiten.
Fällt bei der Krankenkasse auch sofort auf, denn sowohl vorzeitige Beendigung als auch BV werden dort gemeldet.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2016, 17:08