Fragen zu Elterngeld und Beschäftigung nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zu Elterngeld und Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin momentan im 6. Schwangerschaftsmonat und dazu hätte ich 2 Fragen: 1. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich 1 Jahr oder 2 Jahre zuhause bleiben soll. Dazu habe ich gehört, dass man das Elterngeld auch auf 2 Jahre aufteilen kann. Habe dazu im Internet nichts gefunden. Ist das möglich und wie wird das aufgeteilt? 2. Ich bin zur Zeit Vollzeit beschäftigt, aber nach der Elternzeit ist es mir nicht möglich meine Vollzeitstelle wieder anzutreten. Das habe ich meinem Arbeitgeber auch mitgeteilt. Er hat sich noch nicht geäußert, ob ich eine Teilzeitbeschäftigung antreten kann. Bis wann muss er sich entscheiden und kann er mir eine Teilzeitstelle auch verweigern. Einen Ersatz für meine Position wurde bereits eingestellt. Es macht mit sorgen, dass ich nach der Elternzeit ohne Arbeit da stehe. Dazu muss ich noch sagen, dass ich seit längerem wegen starken schmerzen krank geschrieben bin und das wird voraussichtlich auch verlängert. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. LG

von Jamy19 am 26.11.2014, 10:52



Antwort auf: Fragen zu Elterngeld und Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo, 1. Wenn Sie eh TZ arbeiten wollen, ist es besser, zwei Jahre zu nehmen - Sie haben dann auch Kündigungs-Schutz 2. Wie wollen Sie TZ arbeiten, wenn Sie eh krankgeschreiben sind? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Fragen zu Elterngeld und Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo. Das Elterngeld kannst du für 12 Monate oder 24 Monate beantragen. Ist im Antrag eine Frage dazu. Du bekommst dann statts z.B. 800 Euro was dir in den 12 Monaten zustehen würde, für 24 Monate nur 400 Euro ausbezahlt. Vorteil du bist ein Jahr länger krankenversichert.

von Bova am 26.11.2014, 17:42



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