Hallo Frau Bader,
ich habe folgendes Anliegen und zwar bin ich zur zeit in Elternzeit und arbeite bei meinem Arbeitgeber in der Elternzeit auf 450 Euro Basis.
Im September würde ich eigentlich meine alte Stelle anfangen , jetzt ist es allerdings so das ich im Juli in der 12 Woche Schwanger bin und mein Chef mir in jeden fall wieder Beschäftigungsverbot geben wird.
Jetzt meine eigentliche frage und zwar wie verhält sich das dann mit dem Gehalt in der Zeit?
Ich würde ja dann in der Regel nur noch 2 Monate als geringfügige Kraft arbeiten.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und hoffe sie können mir die fragen beantworten.
Ich bedanke mich schon mal in Vor raus.
MfG Frau Herbert
von
Bibichris
am 11.05.2016, 20:35
Antwort auf:
frage zum beschäftigungsverbot und baldiges ende der ersten elternzeit
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden, auch wenn Sie nicht gearbeitet haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2016
Antwort auf:
frage zum beschäftigungsverbot und baldiges ende der ersten elternzeit
Du bekommst das was Du auch jeweils verdienen würdest.
Also jetzt 450€ und ab September dann nach altem Vertrag.
Aber das BV gibt es dann ja jetzt und nicht erst ab der 12. Woche oder was arbeitest Du, dass es ein BV gibt ?
von
Sternenschnuppe
am 11.05.2016, 20:41
Antwort auf:
frage zum beschäftigungsverbot und baldiges ende der ersten elternzeit
Hallo sternenschnuppe , danke für deine Antwort, ja klar bekomme ich sofortiges BV wollte nur wissen wie sich sowas verhält ;-)
Lg
von
Bibichris
am 12.05.2016, 18:24
Antwort auf:
frage zum beschäftigungsverbot und baldiges ende der ersten elternzeit
Ah, ok. Also alles gut.
Eine schöne Schwangerschaft.
von
Sternenschnuppe
am 12.05.2016, 20:10