Guten Tag Frau Bader,
ich hab eine generelle Frage zum Elterngeld.
Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn jemand nur halbtags im gelernten Beruf angestellt war und in diesen Netto-Lohn noch 150 Euro Fahrgeld geflossen sind?
Mal angenommen, der ausgezahlte monatliche Lohn betrug (inkl. Fahrgeld) 700 Euro.
Und wie verhält sich das Ganze, wenn zusätzlich noch ein 450 Euro Aushilfsjob (Bezahlung nur wie Arbeit geleistet wurde) dazu kam, der aber nur bis einen Monat nach Beginn der Schwangerschaft ausgeübt werden konnte, weil danach aus gesundheitlichen Gründen keine Weiterarbeit möglich war (das Arbeitsverhältnis besteht noch, es ging aber kein Lohn mehr ein)?
Angenommen, die Geburt wäre im Juni. Also würde der Lohn aus dem Mini-Job ja von Juni 2014-Oktober 2014 mit angerechnet werden.
Aber wie? Vollständig?
Und wie verhält es sich mit dem Fahrgeld im anderen Netto-Lohn?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Nanouk
von
Nanouk
am 27.03.2015, 19:25
Antwort auf:
Frage zum Elterngeld
Hallo,
das EG berechnet sich nach dem tatsàchlichen Verdienst. Das kann man ja nachweisen.
Fahrgeld wird nicht dazu gerechnet, da es sich um steuerfreie Zuschlàge handelt
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2015
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Frage zum Elterngeld
Dann würde ich mich fragen, warum man keinen Lohn in der 450 €-Beschäftigung bekommen hat bzw eingefordert hat? Das war, um es mal gelinde zu sagen, selten blöde. Auch da gibt es im Fall der Fälle ein Beschäftigungsverbot - der Arbeitgeber hätte da in sogar höchstwahrscheinlich für das Geld wieder bekommen. Ich würde da mal schleunigst schauen ob sich da noch was machen lässt. Weil, das Geld würde dann beim Elterngeld fehlen.
Mitglied inaktiv - 28.03.2015, 08:29
Antwort auf:
Frage zum Elterngeld
Das liegt daran, dass ich nur in einem Aushilfsverhältnis angestellt war (Bezahlung nach geleisteter Arbeit) und der Lohn somit geschwankt hat. Mal 380 Euro, mal 320 Euro, so wie Bedarf an mir bestand.
Ich hatte mich bei meiner Krankenkasse und Co informiert. Das BV bekam ich lediglich für meine eigentliche Arbeitsstelle.
Anders hätte es anscheinend ausgesehen, wenn ich als feste 450 Euro-Kraft angestellt gewesen wäre.
Der Ton Ihrer Antwort hätte so jetzt übrigens auch nicht ausfallen müssen. ;)
Mit vielen Grüßen
Nanouk
von
Nanouk
am 28.03.2015, 14:46
Antwort auf:
Frage zum Elterngeld
IMO hat man dir da aber eine Falschauskunft gegeben. Dir darf als Schwangere kein Nachteil entstehen - was aber der Fall war. Schau mal hier: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=3921
Alleine deshalb ist es auch egal, ob es mal einen Monat 300 € sind, oder mal 450, man nimmt einfach den Durchschnitt. Zudem klang es für mich so, als wenn du ein BV für den Minijob bekommen hast - und nur für den. Für diesen hättest du dann - wenn ich mich nicht irre - unabhängig vom eigentlichen Job ein BV bekommen müssen. Evtl kommt also daher die Aussage der Krankenkasse. Den du hättest ja theoretisch zumindestens, für den Minijob ein BV haben können, und für deinen eigentlichen Job eben nicht. oder halt umgekehrt, oder für beide. Diese Varianten sind wohl alle möglich.
Ach, wenn man dir bei der Krankenkasse, unter Wissen dieser Fakten, diese Antwort gegeben hat das dir als Minijobberin keine Ersatzzahlung innerhalb eines BV zusteht, dann würde ich an die mal das "selten dämlich" weiterreichen. Nimm es echt nicht böse auf.
Mitglied inaktiv - 28.03.2015, 14:59