Frage: Frage zum Arbeitsrecht

Guten Tag Frau Bader, aufgrund einer befristeten Anstellung habe ich meinen Job gewechselt, auf eine 20h Anstellung. Könnte ich theoretisch auch noch einen zweiten Job mit max 20h bei einem anderen AG annehmen, sodass ich auf eine volle 40h Woche komme. Falls das rechtlich nicht geht, würden dann 10h gehen? Wie würde sich dann das EG berechnen (ich plane noch ein Kind zu bekommen) Würde dies aus beiden AG berechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort und Mühen Freundliche Grüße

von Da.Le. am 11.05.2015, 09:48



Antwort auf: Frage zum Arbeitsrecht

Hallo, gehen tut das. Ist eine Frage der Lohnsteuer u der späeteren Erstattung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2015



Antwort auf: Frage zum Arbeitsrecht

Die Frage ist ob sich das lohnt. Soweit ich weiß wird der zweite Job dann mit LSK6 abgerechnet, da bleibt wenig über. Aufs Elterngeld wird das gerechnet, ist ja Einkommen. Je nachdem was Du verdienst, fährst Du mit einem Minijob vielleicht aber besser ?

von Sternenschnuppe am 11.05.2015, 10:02



Antwort auf: Frage zum Arbeitsrecht

Stimmt, darüber habe ich auch schon nachgedacht! Ich bin Dipl. Sozialpädagogin, da ist allerdings nicht so leicht was auf Minibasis zu finden. Würde ein Minijob ebenso angerechnet?

von Da.Le. am 11.05.2015, 10:14



Antwort auf: Frage zum Arbeitsrecht

..... ob man sein Einkommen aus einem oder zwei Jobs bezieht. Zwar wird der zweite Job zunächst mit LStKl 6 versteuert, aber über den Lohnsteuerjahresausgleich wird das dann ausgeglichen. Insgesamt zählt für die Ermittlung des Steuersatzes die Gesamtsumme der Einkommen - völlig unahängig davon, aus wie vielen Quellen das Einkommen stammt.

von Strudelteigteilchen am 11.05.2015, 10:19



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