Guten Tag Frau Bader,
aufgrund einer befristeten Anstellung habe ich meinen Job gewechselt, auf eine 20h Anstellung. Könnte ich theoretisch auch noch einen zweiten Job mit max 20h bei einem anderen AG annehmen, sodass ich auf eine volle 40h Woche komme. Falls das rechtlich nicht geht, würden dann 10h gehen? Wie würde sich dann das EG berechnen (ich plane noch ein Kind zu bekommen) Würde dies aus beiden AG berechnet?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Mühen
Freundliche Grüße
von
Da.Le.
am 11.05.2015, 09:48
Antwort auf:
Frage zum Arbeitsrecht
Hallo,
gehen tut das. Ist eine Frage der Lohnsteuer u der späeteren Erstattung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.05.2015
Antwort auf:
Frage zum Arbeitsrecht
Die Frage ist ob sich das lohnt. Soweit ich weiß wird der zweite Job dann mit LSK6 abgerechnet, da bleibt wenig über.
Aufs Elterngeld wird das gerechnet, ist ja Einkommen.
Je nachdem was Du verdienst, fährst Du mit einem Minijob vielleicht aber besser ?
von
Sternenschnuppe
am 11.05.2015, 10:02
Antwort auf:
Frage zum Arbeitsrecht
Stimmt, darüber habe ich auch schon nachgedacht! Ich bin Dipl. Sozialpädagogin, da ist allerdings nicht so leicht was auf Minibasis zu finden. Würde ein Minijob ebenso angerechnet?
von
Da.Le.
am 11.05.2015, 10:14
Antwort auf:
Frage zum Arbeitsrecht
..... ob man sein Einkommen aus einem oder zwei Jobs bezieht. Zwar wird der zweite Job zunächst mit LStKl 6 versteuert, aber über den Lohnsteuerjahresausgleich wird das dann ausgeglichen. Insgesamt zählt für die Ermittlung des Steuersatzes die Gesamtsumme der Einkommen - völlig unahängig davon, aus wie vielen Quellen das Einkommen stammt.
von
Strudelteigteilchen
am 11.05.2015, 10:19