Hallo Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, was ich im Elterngeldantrag ankreuzen muss. 1. Entweder: ich beantrage Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 € (ggf. Erhöhung um Zuschläge) 2. Oder: aus Erwerbseinkommen vor der Geburt Ausgangslage: Kein Gehalt vor der Geburt, da noch in Elternzeit für das 1. Kind. Allerdings Mutterschaftsgeld für das 2. Kind vom AG und von Krankenkasse erhalten, da Mutterschutzfrist für das 2. Kind noch in der Elternzeit für das 1. Kind begann. Es wäre toll, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob ich 1. oder 2. ankreuzen muss. Vielen Dank und Grüße
von Elmolino am 15.04.2014, 12:37