Liebe Frau Bader, zunächst erst mal danke, dass Sie sich die Zeit nehmen und mir schon zwei Mal hier geholfen haben :-) Ich bin ab voraussichtlich 30.06.15 in der Elternzeit mit meinem 2. Kind wie folgt: 1. EZ-Jahr: Eltergeldbezug zuhause ohne TZ 2. EZ-Jahr ohne Elterngeldbezug und ohne TZ zuhause 3. EZ-Jahr: möchte ich 25 Stunden pro Woche arbeiten - habe das auch so mitgeteilt, möchte diese TZ aber für 2 Monate unterbrechen, da ich für eine Approbationsprüfung lernen muss und dafür Zeit brauche. Muss mein AG zu der Unterbrechung zustimmen oder kann ich das einfach festlegen? Sprich: Fällt das darunter, dass wir uns einigen müssen oder kann ich das einfach machen? Er hat geschrieben, er könne dem nicht zustimmen, da er für die Zeit keinen Ersatz findet, was aber so nicht ganz stimmt, da jederzeit neue Kollegen gebraucht, eingestellt und z.T. für diese Zeit auch stundenmäßig höher gestuft werden könnten (sie haben fast alle 30 Stunden-Verträge mit Aufstockungsmöglichkeit seitens des AG bei Bedarf). Wenn er jetzt abgelehnt hat, muss ich sofort widersprechen oder reicht es, wenn wir uns bis 7 Wochen vor dem 3. Elternzeitjahr einigen? Liebe Grüße, Kiane
von Kiane am 14.04.2015, 09:57