Frage: Frage zu MuschG §4

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Verkäuferin im Einzelhandel/Textil. Unser Laden hat etwa 170 m² Ladenfläche. Also recht geräumig und Platz zum Bewegen. Nun meine Frage. Im Mutterschutzgesetz steht unter §4 geschrieben, das man mit Ablauf des 5. Monats nur noch max. 4 Std. pro Tag STEHEN darf. Was versteht man denn nun genau unter diesem STEHEN? Auf einer Stelle stehen oder ist gehen da mit inbegriffen? Ich stehe und gehe auf der Arbeit natürlich. Das kann man schlecht auseinanderhalten oder überwachen, wieviel ich nun genau gestanden habe. Fakt ist, das ich abgesehen von meiner Pause, druchweg auf den Beinen bin. Wenn Sie mir dies kurz erläutern könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden. Danke! MfG Stephanie

von Beffilein am 22.04.2014, 19:31



Antwort auf: Frage zu MuschG §4

Hallo, wenn man auf engem Raum nur steht - gehen gehört nicht dazu. Wenn man aber Probleme hat, kann man mit dem FA über ein individuelles BV sprechen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Frage zu MuschG §4

Stehend bedeutet auf den Beinen und laufen bzw. gehen gehört dazu. Wenn Dein AG Dir also keine Tätigkeit geben kann bei der Du maximal 4h/Tag kommuliert stehen oder gehen musst, dann müsste der AG ein Teil BV aussprechen. Wenn der AG nicht einlenkt musst Du Dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Habt ihr als Du die SS bekannt gegeben hast keine Gefährdungsanalyse gemacht? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.04.2014, 10:20



Antwort auf: Frage zu MuschG §4

Hallo, danke für deine Antwort. Als mein Frauenarzt mir die SS bestätigt hat hab ich dies auch sofort meinem AG mitgeteilt. Weil der sich damals wenig bis gar nicht darum scherte hab ich letztenendes das Gewerbeaufsichtsamt um Hilfe gebeten. Danach wurde dann eine Gefahrenbeurteilung gemacht, die ich aber bis heute nicht einsehen konnte, da mein AG sie mir nicht aushändigt. Nun habe ich mich wegen des Stehens/Gehens bzgl. §4 MuschG an das Gewerbeaufsichtsamt gemeldet. Der Herr dort meinte lediglich das das Ansichtssache wäre. Er verstände es so, das dieses Gesetz nur dann greift wenn man 4 Std. auf der Stelle steht. Ich verstehe es anders. Ich bin 4 Std. auf den Beinen, ob ich nun stehe oder gehe. Deswegen meine Frage. Du bestätigst quasi meine Ansicht. Nun habe ich es gestern der Personalabteilung übergeben, die meinte das sie von so einem § noch nie etwas gehört hätte. Und das obwohl 90 % der Firma aus Frauen besteht. Also wie ist das denn nun?????? Gilt es für mich oder nicht und kann ich darauf bestehen das es durchgesetzt wird? Und wenn ja, wie? Danke, Danke, Danke!!!! GLG

von Beffilein am 23.04.2014, 10:54



Antwort auf: Frage zu MuschG §4

Hilft dir das hier weiter? http://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/verkaeuferinnen-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7308 Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.04.2014, 20:11



Antwort auf: Frage zu MuschG §4

Bin auch im Einzelhandel tätig. Und haben damals auch gefragt was OK wäre. Aussage des Amtes, Einzelhandel ist KEINE stehende Tätigkeit sondern stehend-gehend. Mit stehend ist das wirklich reine !!! stehen zB am Fließband gemeint. Ist nicht fair, scheint aber leider wirklich so zu sein. Bei mir kam noch Thekendiesnt dazu. Wie die Herren/Damen sich das vorstellen mit einem Bauch im 8ten/9ten Monat noch in eine über 1m tiefe Theke sich zu bücken um einen mehrere Kilo schweren Käse rauszuheben - das konnten die mir nicht erklären. Weder sidn die 5 Kilo überschritten, noch das dauernde überstrecken oder sonstiges. Da greift das Mutterschutzgesetz einfach nicht, dafür bekommen es einige Berufsgruppen schon per se nur weil die mögliche "gefährdung" auf dem papier besteht. IMO ist es da dringend mal nötig das dort mal kräftigst "aufgeräumt" wird und jeder Arbeitsplatz nach der TATSÄCHLICHEN Gefährdung seperat zu prüfen ist. Auch Einzelhandel bedeutet ja nicht für alle das gleiche. Reine Kassiertätigkeit ist was anderes als Bedienung usw. Ich habe zumindestens - trotz Risikoschwangerschaft - bis zum Mutterschutz Vollzeit gearbeitet. Allerdings habe ich mich schlußendlich schlicht und einfach geweigert einige Dinge wirklich bis zum Ende regelmäßig zu tun, da waren die Kollengen aber auch nett und verständnissvoll und sind zB bei der Theke - sofern möglich - eingesprungen. Oder haben mir mal ab und zu eine "Sitzpause" gegönnt wenn es ging. dafür habe ich dann auch mal 5 gerade sein lassen wenn wirklich Not am Mann war.

Mitglied inaktiv - 23.04.2014, 21:53