Frage: Frage für eine Freundin

Hallo, ich verstehe etwas in der Elterngeldberechnung nicht. Das Kind kam am 29.09.16 zur Welt. Gearbeitet hat sie von Juli 15 - Jan 16 - dann lediglich Krankengeld erhalten. Wie kann es sein, dass die Elterngeldstelle dieses Einkommen (SV-pflichtig) nicht anrechnet. Sie erhältlich nur den Mindessatz. Das Krankengeld zählt nicht, da nicht schwangerschaftsbedingt aber warum zählt das erzielte Einkommen nicht? Liebe Grüße Saskia

von Colien07022004 am 12.01.2017, 13:45



Antwort auf: Frage für eine Freundin

Hallo, das Einkommen zählt eiegntlich schon - aber eben nur für 4 Monate. Der Rest zählt mit 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



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Was hat sie denn netto verdient? Hat sie am 01. Juli angefangen und wann genau begann der Mutterschutz?

von Sternenschnuppe am 12.01.2017, 14:00



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Es wird berechnet Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen 12 Monate vor Geburt Hat sie zB 6 Monate davon gearbeitet und 1.000€ netto verdient und war 6 Monate krank (0€ Einkommen)so hat sie 6000€ im Jahr verdient 6000 :12 Monate sind 500€ im Monat Dann wäre das Elterngeld 325€

von PaHe am 12.01.2017, 16:15



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Wie hoch war denn ihr Verdienst?

von malini am 12.01.2017, 19:19