Hallo,
ich verstehe etwas in der Elterngeldberechnung nicht.
Das Kind kam am 29.09.16 zur Welt.
Gearbeitet hat sie von Juli 15 - Jan 16 - dann lediglich Krankengeld erhalten.
Wie kann es sein, dass die Elterngeldstelle dieses Einkommen (SV-pflichtig) nicht anrechnet. Sie erhältlich nur den Mindessatz.
Das Krankengeld zählt nicht, da nicht schwangerschaftsbedingt aber warum zählt das erzielte Einkommen nicht?
Liebe Grüße
Saskia
von
Colien07022004
am 12.01.2017, 13:45
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Frage für eine Freundin
Hallo,
das Einkommen zählt eiegntlich schon - aber eben nur für 4 Monate. Der Rest zählt mit 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
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Frage für eine Freundin
Was hat sie denn netto verdient?
Hat sie am 01. Juli angefangen und wann genau begann der Mutterschutz?
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2017, 14:00
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Frage für eine Freundin
Es wird berechnet
Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen 12 Monate vor Geburt
Hat sie zB 6 Monate davon gearbeitet und 1.000€ netto verdient und war 6 Monate krank (0€ Einkommen)so hat sie 6000€ im Jahr verdient
6000 :12 Monate sind 500€ im Monat
Dann wäre das Elterngeld 325€
von
PaHe
am 12.01.2017, 16:15
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Frage für eine Freundin
Wie hoch war denn ihr Verdienst?
von
malini
am 12.01.2017, 19:19