Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im Juni mein erstes Kind. Voraussichtlicher entbindungstermin am 14.06.2016. Ich arbeite mit 19,5 Wochenstunden Teilzeit. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen und mir die Option offen halten, während der Elternzeit meine teilzeittätigkeit unverändert fortzusetzen. Allerdings frühestens nach Ablauf des ersten elterzeitjahres.. Das heißt, das erste Jahr möchte ich vollständig pausieren. Ich möchte mein Wunsch im Antrag auf Elternzeit ankündigen, damit mein Arbeitgeber entsprechend planen kann (Einstellung einer Vertretung). Ist die Äußerung meines Rückkehrwunsches im Elternzeitantrag verbindlich? Oder habe ich die Möglichkeit 7 Wochen vor Wiederaufnahme/Fortsetzung meiner Teilzeittätigkeit, einen verbindlichen Antrag zu stellen und anzukündigen, dass ich meine teilzeittätigkeit unveränderte am Tag x während der Elternzeit fortführen werde/möchte (vergleichweise mit Antrag auf elternteilzeit)? In Paragraph 15 Absatz 5 BEEG heißt es, dass die vor der Elternzeit ausgeübte teilzeittätigkeit unverändert fortgeführt werden kann. Was bedeutet dies genau? Was muss ich berücksichtigen? Kann mein Arbeitgeber mein Antrag ablehnen? Welche Fristen muss ich berücksichtigen? Welche Verbindlichkeiten gehe ich ein? Ich freue mich über eine Antwort. Im Voraus schon mal herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Saschu81
von Saschu81 am 26.04.2016, 21:48