Frage:
Finanzielle Unterstützung bei Kita-Untauglichkeit
Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht können Sie mir weiter helfen.
Meine Tochter ist jetzt 14 Monate und geht ab nächste Woche in die Kita zur Eingewöhung, ab 1.3. gehe ich wieder (Teilzeit, da verlängerte Elternzeit) arbeiten. Soweit so gut.
Vor 7 Jahren war ich schon einmal in dieser Situation mit unserem Sohn, damals 17 Moante. Nur haben wir uns da noch auf die Kita gefreut. Leider war es schrecklich, und das ist der netteste Ausdruck den ich finde. Nach wochenlangen nächtlichen Schreien und 5 Moanten permanenten weinen in der Kita wurde es besser. Traumatiesiert waren wir alle davon und das auch jetzt noch, mein mittlerweile 8 jähriger Sohn will immernoch nicht alleine Schlafen und hat Trennungsängste (damals waren wir wirklich jung und haben uns immer wieder bereden lassen, von wegen das wird schon und das muss so sein usw. ) Mittlerweile arbeite ich in einer KInderarztpraxis - und nach Gesprächen mit meinen Chefs , waren wir alle der Meinung das eine Untauglichkeit damals eigentlich die beste Lösung gewesen wäre - für alle.
Jetzt meine Frage- was ist wenn Fall X eintrifft und es mit meiner Tochter genauso schlimm läuft und wir eine Untauglichkeit anstreben ? Bekommt man dann von irgendwoher finanzielle Unterstützung ? Mein Partner (und Vater der Kinder) kann unsere Ausgaben nicht alleine stemmen. Und ohne Unterstützung würde das unser finanzielles aus bedeuten.
Ich wünsche mir natürlich für all, aber besonders für unsere Tochter das alles klappt und sie es viel leichter hat und wenn nicht, steht sie absolut im Vordergrund, aber der finanzielle Aspekt ist natürlich trotzdem beängstigend.
Vielen Dank für ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
von
misstipi82
am 09.01.2017, 21:57
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung bei Kita-Untauglichkeit
Hallo,
Arbeitslosengeld eins bekommen Sie dann nicht, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Es bleibt also nur, je nach Verdienst des Vaters, Arbeitslosengeld zwei oder sonstige staatliche Hilfe.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2017
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Finanzielle Unterstützung bei Kita-Untauglichkeit
Hallo,
das hängt wohl etwas davon ab, wie großzügig die Ämter wären.
Wenn sie nicht arbeiten können, können sie kein ALG I beziehen, da sie dem Jobmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Bei ALG II hängt es erstmal davon ab, ob ihr Mann über dem Höchstbetrag verdient. Wäre das so, dann gäbe es keinen Anspruch. Falls nicht, könnte es trotzdem eine Sperre geben, da sie verpflichtet sind, Arbeit zu suchen. Eine "Kita - Untauglichkeit" bedeutet ja nicht eine komplette Betreuungsuntauglichkeit. Wenn eine Kita nicht ginge, dann vielleicht eine individuellere Betreuung durch eine Tagesmutter.
Es wird wohl schwierig, mit einer "Kita - Untauglichkeit" einen Anspruch auf Sozialleistungen durchzusetzen.
Mitglied inaktiv - 10.01.2017, 09:06
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Finanzielle Unterstützung bei Kita-Untauglichkeit
Gerade für hochsensible Kinder ist eine Kita das schlimmste, denn sie brauchen einen geschützten, ruhigen Ort der Geborgenheit um sich entfalten zu können, normalerweise ist das die Familie. Da ist die Eigenverantwortung der Eltern gefragt, wenn sie erkennen, dass sie ihren Kindern keine Kita-Betreuung antun können. Sucht gemeinsam nach einer Lösung, und wenn das auch bedeutet, dass man das eigene Budget überdenken und evlt im familiären Umfeld (Großeltern, Verwandte....) Hilfe (finanzieller oder praktischer Art) in Anspruch nehmen muss.
Das Problem ist oft nicht mit der Kindergartenzeit zu Ende, sondern setzt sich an den staatlichen Schulen fort...! Unzählige Eltern schicken ihre Kinder u.a. deswegen an eine Privatschule und zahlen kräftig drauf - auch schwächere Normalverdiener.
Mitglied inaktiv - 10.01.2017, 09:47
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Finanzielle Unterstützung bei Kita-Untauglichkeit
IMO gehst Du da falsch an die Sache heran.
wenn Du jetzt schon ein ungutes Gefühl hast, dann wette ich mit dir wird sich das auch erfüllen - weil Du das ausstrahlst. da kannst Du machen was Du willst, und dein Kind wird das spüren und rauf reagieren. Wichtigster Punkt also, sicher sein das es klappt.
Und, sollte es wider Erwartung nicht klappen, dann einen Plan B in der Hinterhand haben - das gibt Sicherheit. Und auch das wirst Du eben dem Kind unterbewusst so zeigen.
ich würde auch nicht sagen das das Kind "Kitauntauglich" ist, das ist für mich der absolut falsche Ansatz. Sondern es war wohl eher schlicht und einfach die falsche Betreuungsform und/oder -einrichtung. Nicht jedes Kind ist für eine KiTa geeignet, kann aber bei einer Großtagespflegestätte oder Tagesmutter aufblühen. Manches Kind ist glücklich wenn die KiTa ein offenes Konzept hat, andere brauchen eines mit absolut fester Struktur und Ablauf.
Und, wenn das nach so langer zeit nicht geklappt hat udn die KiTa keine geeignete andere Lösung bieten konnte, dann ist IMO bei DIESER Einrichtung was falsch gelaufen. Jeder verantwortliche Erzieher hätte da dann irgendwann sagen müssen, das wird nichts, wir schauen nach einer anderen Lösung.
Und, im absoluten Fall das ein Kind absolut gar nicht fremdbetreut werden kann, würde ich persönlich Pflegegeld schauen lassen. DAS könnte ich mir dann nämlich vorstellen bei einem entsprechenden ärztlichen Attest. davon ab gibt es noch die Möglichkeit nachrechnen zu lassen ob erhöhtes Kindergeld und/oder Wohngeld greifen könnten, notfalls eben auch Hartz4 unterstützend.
Mitglied inaktiv - 10.01.2017, 15:46
Antwort auf:
Finanzielle Unterstützung bei Kita-Untauglichkeit
Hallo,
Es gibt noch die Möglichkeit Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Die Bewilligung hängt vom Familieneinkommen ab. Dieses muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen, darf also nicht HT zu niedrig bzw. zu hoch sein.
LG luvi
von
luvi
am 10.01.2017, 17:41