Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind kommt ca. Ende September zur Welt. Ich werde nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder mit der Minimalstundenanzahl anfangen zu arbeiten und Elterngeld Plus in vollem Umfang erhalten. Meine Frage: Sollte ich erneut schwanger werden und das zweite Kind noch auf die Welt kommen bevor das erste Kind 14 Monate alt ist, wird das neue Elterngeld dann genau so hoch sein wie beim ersten Kind, vor dessen Geburt ich 70 % arbeitete? Oder berechnet man das Elterngeld des zweiten Kindes anhand der Minimalstundenanzahl, welche ich 12 Monate vor dessen Geburt gearbeitet haben werde und zuzüglich Elterngeld Plus erhalten haben werde? Ich bin irritiert, dass in den Paragraphen immer von Elterngeld geredet wird, aber in diesem Sachverhalt nicht konkret von Elterngeld Plus - oder darf ich das dann als äquivalent ansehen? Wenn ich es richtig verstehe, würde ich in der Elternzeit des zweiten Kindes, in der ich NICHT arbeiten werden möchte, noch das Elterngeld Plus des ersten Kindes weitererhalten bis dieses ausbezahlt ist, Elterngeld für das zweite Kind erhalten (den doppelten Betrag des Elterngeld Plus des ersten Kindes, sofern das erste Kind noch nicht bei der Geburt des ersten Kindes 14 Monate alt ist) und Kindergeld. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Herzliche Grüße, MissDaisy007
von MissDaisy007 am 19.08.2017, 10:16