Frage: Eternzeit beim AG ändern?

Hallo Frau Bader, Ich habe erst hier in diesem Forum gelesen und erfahren, dass man die erste Elterzeit vor dem Beginn des Mutterschutzes des zweitens Kindes kurzfristig beenden kann und dann die zweite beginnt und somit mehr Geld erhalten kann. Also das Mutterschaftsgeld würde sich dann vom AG und der KK ergeben. Und nicht nur von der KK. Ich habe aber nach den 3 Monaten, als ich erfahren habe, dass ich zum zweiten mal schwanger bin, meinem AG es schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig meine Elternzeit um 2 Jahre verlängert. Wird der AG das nun tun oder wird er von selbst die erste EZ beenden und die 2.EZ beginnen lassen und die restliche Zeit der 1.EZ dran hängen? Oder muss ich das doch noch ändern und darum bitten es nicht zu verlängern sondern zu beenden und dran zu hängen? Und kann ich das noch überhaupt ändern? Ich hoffe Sie verstehen meine Frage. Vielen Dank schon mal.

von Marbeu85 am 13.08.2017, 22:01



Antwort auf: Eternzeit beim AG ändern?

Hallo, Sie können die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Das mit der Verlängerung habe ich nicht verstandne. Hatten Sie nur ein Jahr beantragt? Hat der AG zugestimmt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2017



Antwort auf: Eternzeit beim AG ändern?

"Von selbst" wird der Arbeitgeber deine Elternzeit nicht vorzeitig beenden! Da musst du aktiv werden. Wann beginnt denn der neue Mutterschutz?

von chrissicat am 14.08.2017, 05:20



Antwort auf: Eternzeit beim AG ändern?

Danke schon mal für deine Antwort. Mein Mutterschutz beginnt in einer Woche. Ist jetzt gerade echt kurzfristig. Habe das ja hier durch Zufall gelesen. Wollte eigentlich was anderes zum Mutterschutz finden. Also meinst du ich schreibe meinen AG noch mal an und ändere das?

von Marbeu85 am 14.08.2017, 09:50



Antwort auf: Eternzeit beim AG ändern?

Ja, schreibe "... Ich beende meine jetzige Elternzeit vorzeitig zum TT.MM.JJJJ (Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes) um ab dem TT.MM.JJJJ in Mutterschutz zu gehen..." Am besten bittest du auch um schriftliche Bestätigung. Vergiss aber nicht, die neue Elternzeit rechtzeitig zu beantragen. Wie alt ist dein 1. Kind? Die verbleibenden Monate der Elternzeit des 1. Kindes - oder zumindest ein Teil davon - kannst du übertragen lassen

von chrissicat am 14.08.2017, 16:27



Antwort auf: Eternzeit beim AG ändern?

Also meine Tochter ist am 29.12.15 geboren und ab da habe ich 2 Jahre Elternzeit eingereicht, sprich bis zum 29.12.17. da ich aber erneut schwanger bin und der ET noch in dieser EZ ist (1.10.17) habe ich beim AG meine Elterzeit sozusagen um weitere 2 Jahre fürs zweite Kind "verlängert". Dann habe ich das wohl falsch an meinen AG formuliert und kommuniziert? Also kann ich das noch tun ja? mich korrigieren und die erste EZ beenden, neue anfangen und den Rest der ersten EZ dran hängen?

von Marbeu85 am 15.08.2017, 12:44