Frage: Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader ich habe folgendes Anliegen.werde am 18.09(voraussichtlicher Geburtstermin)für 1 Jahr in elternzeit gehen.was ist wenn das kind beispielsweise am 15.09.zur Welt kommt ...beginnt dann meine Elternzeit zu diesem Zeitpunkt.??für eine Antwort wäre ich sehr dankbar mfg Michael Leist

von jacksonlm am 02.09.2014, 17:02



Antwort auf: Erziehungsurlaub

Hallo, dann verlängert sich der Mutterschutz entsprechend. Mit der EZ hat das nichts zu tun. Da zählt der tatsächliche Geburtstermin + 3 Jahre. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.09.2014



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