Folgende Situation,
Befinde mich in Elternzeit( kind geboren am 23.5.15 also noch keine 3 jahre) und arbeite momentan in teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber. Tochter geht zur Tagesmutter und ab 16.01.17 in die kita. Nebenbei mache ich abendschule zur erlangung der fachhochschulreife. Nun überlege ich wieder zu kündigen(selbst oder Aufhebungsvertrag), weil ich merke kind und mir wird es einfach zu viel. Was denken Sie bekomme ich dann eine sanktion beim JC? ( der vertreter vom Arbeirsvermittler beim JC "vermutet stark nein". )Trotz kinderbetreuung weil kind unter 3 jahre alt ist?
Zweitens :momentan bekomme ich Wohngeld. Der Vater zahlt seit kurzem keinen KindesUnterhalt mehr.(ist selbst beim JC) Meine Mutter ist für ihn vorrübergehend (freiwillig)eingesprungen und zahlt mir den Unterhalt,den er mir/kind laut Jugendamtsurkunde schuldet. Wird es vom Wohngeld so akzeptiert?
3.Wenn eine Selbstkündigung möglich ist und ich wieder beim Jobcenter bin, können die dann sagen meine mutter soll den Unterhalt weiterhin statt KV zahlen oder kann Sie für die Zukunft z.b Auf Unterhaltsvorschuss bzw.jobcenter verweisen und für die zukunft nicht mehr zahlen? Ich gehe davon auss dass JC mich auffordern wird UHV zu beantragen. Bzw entstehen Probleme dass meine Mutter für den kindesunterhalt vom KV eingesprungen ist?
Vielen Dank
von
Minnii_123
am 12.10.2016, 16:17
Antwort auf:
Ersatzhaftung großeltern kindesunterhalt/wohngeld/jobcenter
Hallo,
1. Dann gehen Sie doch wieder in Elternzeit - während der ersten drei Jahre werden Sie wahrscheinlich keine Sanktionen erhalten, das hängt aber vom Bundesland ab.
2. Das kann Ihnen nur der Sachbearbeiter sagen
3. Nein, das Amt wird prüfen, ob der Vater zahlunsfähig ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2016
Antwort auf:
Ersatzhaftung großeltern kindesunterhalt/wohngeld/jobcenter
Du hast Betreuung und einen Hauptarbeitgeber und einen bei dem Du jetzt arbeitest.
Das Kind ist betreut.
Hier würde das JC eine Sperre verhängen.
Du führst damit Deine Notlage ja mit Absicht herbei.
Natürlich ist das sehr anstrengend dann auch noch Abendschule zu machen, keine Frage, aber das wird der Staat nicht finanzieren, wo Du Arbeit hast.
Wieso beantragst Du keinen Unterhaltsvorschuss ? Dem Kind steht es zu und mit dem Geld Deiner Mutter würde ich eher mal einen Babysitter bezahlen um in Ruhe zu lernen, oder ein paar Stunden weniger zu arbeiten um Job, Kind und Schule besser zu wuppen,Wieso schützt Du da den Vater des Kindes ?
Auch Dir stünde Unterhalt von ihm zu.
von
Sternenschnuppe
am 12.10.2016, 18:48
Antwort auf:
Ersatzhaftung großeltern kindesunterhalt/wohngeld/jobcenter
Ich finde, du siehst das, was da gerade bei dir passiert falsch.
Der Vater zahlt nicht, also beantrage Unterhaltsvorschuss. Deinem Kind steht das Geld zu und dir auch.
Das, was deine Mutter zahlt ist nicht der Kindesunterhalt, sie leiht dir Geld, damit du über die Runden kommst. Mit dem Kindesunterhalt hat sie nix zu tun. Dass die Summe zufällig gleich ist, ist doch völlig egal.
Meinen Respekt, dass du Abendschule machat, aber wie du das finanzieren kannst, wird das Amt nicht interessieren. Wenn du selbst kündigst, wirst du wahrscheinlich eine Sperre bekommen.
Deshalb sehe ich es wie meine Vorrednerin.
Hol dir das Geld vom Vater und deine Mutter kann dich mit ihrem Geld unterstützen, damit du einen Babysitter für das Kind hast und besser lernen kannst oder deine Stunden reduzierst.
Auf keinen Fall solltest du auf das Geld vom Vater einfach verzichten. Deine Mutter ist da in keiner Pflicht für ihn.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 14.10.2016, 11:50