Sehr geehrte Frau Bader, Ende des Monats gehe ich in Mutterschutz und möchte vorher meinen Antrag auf Elternteilzeit genehmigt bekommen. Ein Antrag wurde vom Arbeitgeber bereits abgelehnt, weil der Arbeitgeber mit meinem Wunsch nach Verteilung der Arbeitszeit und festen Home Office Tagen (anstatt rotierendem) unzufrieden war. Begründet wurde dies damit, dass man mit einem Baby zu Hause ja gar nicht arbeiten kann, weil es einen von der Arbeit abhält. Bei anderen Mitarbeitern mit ähnlichen Arbeitsaufgaben ist Flexibilität bei Arbeitsort- und Zeiten kein Problem... . Bevor ich meinen neuen Antrag abgebe, will ich mir sicher sein, dass ich meine Rechte korrekt einschätze. Deshalb habe ich folgende Fragen: 1) Teilzeitanspruch und das zweimalige Recht auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nur bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern. Wie wird diese Mitarbeiterzahl errechnet? Zählen Halbtagskräfte, Minijobber, Heimarbeiter, ich selbst, mein Chef (Betriebseigner) dazu? Wir haben jedes Jahr zur selben Zeit in einem Zeitfenster zwischen Ende August und Anfang Juli des darauffolgenden Jahres eine große Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland nur beschränkt Steuer- und Sozialversicherungspflichtig sind und befristete Verträge haben. Fliessen diese Mitarbeiter in die Ermittlung der Mitarbeiterzahl ein? 2) Muss der Arbeitgeber bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit die Kinderbetreuungsmöglichkeiten (z.B. Kitazeiten,Tage an denen der Partner betreuen kann) des Arbeitnehmers berücksichtigen? 3) Ich möchte meinen Teilzeitantrag für wöchentlich 30 Stunden stellen, kann aber wegen den Regelungen in meiner Stadt (Vermittlung von Kinderbetreuung/Kitaplätzen erst ab Geburt des Kindes) noch nicht sagen, ob es mit der Betreuung klappt. Kann ich falls es in dieser Richtung Probleme gibt 7 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit schon eine Reduzierung der Stunden beantragen/einfordern? Vielen Dank für Ihre Mühe und Geduld.
von kiddyker am 03.01.2017, 20:39