Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 17. SSW und befinde mich mit meinen ersten Kind noch in Elternzeit. Mein erstes Kind ist jetzt knapp 11 Monate alt und vor der Geburt meines Kindes war ich Vollzeit arbeiten. Elternzeit habe ich 18 Monate bei meinen AG beantragt und möchte diese nun vorzeitig wegen des Beginns des erneuten Mutterschutzes beenden. Nun meine Fragen: Ich gehe ab 4 Juni 2015 erneut in Mutterschutz. Ich würde dann von meiner KK wieder die 13 € pro Tag Mutterschaftsgeld beziehen. Muss denn mein AG wieder den Zuschuss des AG bezahlen sodass ich wieder auf mein volles Gehalt komme oder kann er dieses auch ablehnen? Kann mein AG die vorzeitige Beendigung der Elternzeit ablehnen? Vielen Dank im Voraus! LG
von allissa am 29.01.2015, 14:40