Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo Frau Bader, eine Frage bezüglich Elternzeit/geld und Schwangerschaft während Elternzeit Meine Tochter wurde am 18.01.2015 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, d.h meine Elternzeit endet am 17.01.2017 Eltengeld habe ich nur für das erste Jahr bezogen. Wir planen ein weiteres Kind. Wie verhält es sich wenn ich in diesem Jahr noch schwanger werden würde? Ich würde eigentlich ab Januar wieder halbtags arbeiten wollen (nur mündlich ausgemacht ) und habe zum jetzigen Zeitpunkt einen Vertrag mit 38,5 Stunden. Kann sich mein Chef auf das mündliche berufen oder gilt das was schriftlich ausgemacht wurde? Ich arbeite als Zahnmed. Fachangestellte und würde wieder ins Berufsverbot kommen. Bekomme ich dann mein altes Gehalt wie vor der 1.SS wieder? Wenn ich angenommen im September 2016 noch schwanger werden würde, hätte ich bis Januar "Nullmonate" zur Berechnung des Elterngeldes? Oder wie würde sich dann das Elterngeld berechnen? Würde das beenden der Elternzeit in meinem Fall Sinn machen? Was hat das für Vorteile? Müsste stand jetzt meine Elternzeit erstmal auf den 1.3.17 verlängern, da meine Tochter erst dann einen Kindergartenplatz bekommt. Was wäre jetzt das bestmögliche Vorgehen? Warten bis zur 7-wöchigen Frist mit der Verlängerung, ob ich vielleicht bis dahin schwanger wäre? Wenn ich vorher schwanger werden würde, müsste ich ja nicht verlängern, da BV. ich hoffe sie können mir meine komplexen Fragen beantworten. Liebe Grüße Julia Unseld

von Lorelailulu am 20.09.2016, 17:14



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, 1. Sie können natürlich nicht mdl. die Änderung beschließen u dann sagen, nee, war so nicht, um Mutterschaftslohn aus dem vollen Lohn zu bekommen 2. Es ist eine Frage, wenn schwanger ist VZ besser, wenn nicht, ist die Frage, ob Sie VZ arbeiten können - und ob der AG einer Änderung zustimmt. Es gibt ja einen neuen Vertrag über TZ Am besten fargen Sie konkret neu, wenn Sie schwanger sind Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2016



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Du musst dennoch verlängern, da Du ohne Betreuung gar nicht arbeiten kannst. Bei einer Bekannten wurde das letzte Woche überprüft ob sie hätte überhaupt arbeiten können, sie wollten den Betreuungsvertrag sehen. Das wäre Sozialbetrug an der Krankenkasse. Verlänger und werde erst kurz vorher schwanger oder eben dann erst Teilzeit und aufgrund dessen das neue Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 20.09.2016, 18:06



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Danke, du hast natürlich recht. ich verlängere also bis 1.3. wie sieht es dann aus? Mein Vertrag würde ja trotzdem gleich bleiben, wenn ich dann noch vorher schwanger werden würde. Habe ich dann Nullmonate?

von Lorelailulu am 20.09.2016, 19:01



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Ich will ja gar nicht lügen o.ä. 7 Wochen vorher werd ich die Elternzeit auf jeden Fall verlängern. Wenn ich aber diesen Monat schwanger werden würde, hätte sich das ja eh erübrigt. Außerdem könnte die Betreuung ja auch Oma/Opa o.ä. übernehmen

von Lorelailulu am 20.09.2016, 19:12



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Ich wäre da sehr vorsichtig ein Beschäftigungsverbot fest einzuplanen. Bei Dr. Bluni im Forum hat gerade eine Userin das "Problem" das sie als Zahnmedizinische Assistentin an die Anmeldung gesetzt wurde und eben kein BV erhalten hat.

von Soie am 20.09.2016, 19:52



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Das weiß ich, nur an der Anmeldung oder sonst wo gibt es kein Platz. Weiß jemand Rat auf meine Fragen?

von Lorelailulu am 20.09.2016, 19:58



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Hallo, Einen Betreuungsvertrag braucht man nicht. Man müsste die Betreuung nachweisen können. Das kann allerdings auch Oma, eine Bekannte o.ä. sein. Die Verlängerung der Elternzeit 7 Wochen vorher ist ja rechtlich möglich. Du könntest also bis dahin versuchen, schwanger zu werden. Und dann verlängern. Es besteht dann aber auch das Risiko am Anfang der Schwangerschaft, dass du eine Fehlgeburt hast. Und dann müsstest du arbeiten... LG luvi

von luvi am 20.09.2016, 20:30



Antwort auf: Erneuterte Schwangerschaft in Elternzeit

Danke für deine Antwort. Wenn ich vor der Frist schwanger werden würde, müsste ich ja nicht mehr verlängern. Mein alter Arbeitsvertrag "flammt" sozusagen wieder auf, ich komm ins BV und würde mein altes Gehalt wieder bekommen. Wenn ich bis dahin nicht schwanger werde, arbeite ich erstmal mit 50%. Das ist mir klar. Wie berechnet sich dann aber das Elterngeld? Meine Frage bezieht sich hauptsächlich auf die Monate BIS Arbeitsantritt (egal ob arbeiten oder BV) Ich habe ja seit Anfang diesen Jahres keinerlei Einkommen..

von Lorelailulu am 20.09.2016, 20:56



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