Hallo Frau Bader, muss man sich bei Antrag auf Teilzeit in Elternzeit verbindlich für den gesamten Elternzeitzeitram festlegen oder gibt es die Möglichkeit zuerst für einen eingeschränkten Zeitraum Teilzeit zu beantragen und dann später widerum unter Wahrung der 7-Wochen-Frist erneut? Unsere Personalleitung sagte mir ich muss mich festlegen, im Zweifelsfall halt zwei feste Zeiträume für die Teilzeit angeben, wenn ich zwischendurch noch einmal volle Elternzeit benötige. Da sie in der Vergangenheit schon häufiger nicht ganz aktuelle Informationen hatte, möchte ich mich aber rückversichern, dass das wirklich so ist. Hintergrund ist, dass ich ab Januar wieder anfangen möchte zu arbeiten, aber wir absehbar im nächsten Sommer keine Betreuung für unsere Kinder haben werden. Unser erstes Kind hat einen Krippenplatz bis Ende Juni. Die Kindergärten machen uns keine Hoffnung auf einen Platz vor dem 1.8. und haben auch dann in der Regel erst einmal 3 Wochen Schließzeit. Die Eingewöhnung geht also wohl frühestens im September los. Die Erfahrung der letzten Krippenplatzsuche (25 glücklose Bewerbungen) lässt uns auch nicht darauf hoffen einigermaßen sicher planen zu können, ab wann wir einen Krippenplatz für das zweite Kind haben müssten. Andererseits könnte es natürlich sein, dass wir Glück haben und es doch früher mit Betreuungsplätzen klappt. Mein Arbeitgeber hat großes Interesse daran, dass ich möglichst schnell wieder anfange zu arbeiten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von MiriT am 16.07.2014, 13:06