Meine Situation ist wie folgt: Unsere Tochter wurde am 30.10.13 geboren, ich habe ein Jahr Elternzeit mit Elterngeldbezug beantragt. Seit Juli 14 arbeite ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber während der Elternzeit als 450-EUR-Kraft (mit entsprechender Elterngeldkürzung). Vor der Geburt war ich als Vollzeitkraft beschäftigt (Tierarzthelferin), und war seit kurz nach Beginn der Schwangerschaft aufgrund eines Beschäftigungsverbots des Arbeitgebers daheim. Jetzt bin ich erneut schwanger und habe meinen Arbeitgeber bereits darüber informiert. Er wird mir wieder ein Beschäftigungsverbot aussprechen (bin jetzt erstmal durch meinen Frauenarzt bis 26.09. krankgeschrieben). Meine Fragen: Soll ich eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragen (zum 29.09., ab dann würde das Beschäftigungsverbot gelten)? Dann würde doch meine alte Vollzeitstelle wieder aufleben und dieser Grundlage das Gehalt während des Beschäftigungsverbots bezahlt werden? Oder soll die Elternzeit wie ursprünglich beantragt bis 29.10.14 laufen, dann würde das Beschäftigungsverbot sich bis dahin vermutlich nur auf den Minijob beziehen? Wie wäre es in beiden Fällen mit dem Elterngeldbezug? Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Ich habe leider zu dieser speziellen Konstellation nichts durch Recherche herausfinden können; die Tatsache, dass ich während der Elternzeit einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber ausübe, macht es für mich gerade undurchschaubar. Schöne Grüße
von hejj am 18.09.2014, 09:18