Hallo Frau Bader,
ich habe vor kurzem erfahren dass ich erneut schwanger bin! :)
Vielleicht können Sie mir kurz weiterhelfen was ich beachten muss und wie es finanziell aussehen wird (was aufgrund des geregelten Einkommens meines Mannes aber eher nebensächlich ist):
Kind 1 geboren Januar 15, 1 Jahr Elternzeit/-Geld beantragt bis Januar 16
Befristeter Vertrag während EZ ausgelaufen, daher aktuell ALG1 bis Januar 17
Stichtag ist nun Ende März 17
Wenn ich es richtig verstanden habe erhalte ich bis Ende Januar 17 ALG1, im Mutterschutz keine Leistungen und dann nach der Geburt für ein Jahr die 300€ Mindestsatz.
Muss ich bzgl des ALG1 etwas beachten? Wie sieht es bzgl Beschäftigungsverbot aus?
Danke im Voraus und viele Grüße
von
CarolaBAY
am 19.07.2016, 14:41
Antwort auf:
Erneut schwanger während ALG1 Bezug
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot könnte von Ihrer Agentur für Arbeit so ausgelegt werden, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, dann bekommen Sie in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld eins.
Ansonsten läuft es dann eben aus und Sie müssen schauen, wie sie sich krankenversichern.
Elterngeld würden Sie dann nur den Grundbetrag plus Geschwisterbonus erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Erneut schwanger während ALG1 Bezug
Ja, das gibt 300€ plus 75€ Geschwisterbonus.
Wie viele Stunden kannst Du denn aktuell arbeiten in der Woche ?
Wieso BV ?
Um das Elterngeld zu erhöhen wäre ein Einkommen schon gut.
Aber wie Du schreibst benötigt ihr es ja nicht unbedingt. Also 300 plus 75 :-)
von
Sternenschnuppe
am 19.07.2016, 15:04
Antwort auf:
Erneut schwanger während ALG1 Bezug
Da du nicht arbeitest brauchst du auch kein BV. Wofür auch? Wäre nur nötig wenn du jetzt doch noch was finden würdest. Damit bekämmst Du dann auch Mutterschaftsgeld und eben sogar evtl höheres Elterngeld wie Mindestsatz. Bist ja noch frisch genug schwanger um da arbeitstechnisch zu schauen.
Wenn ALG1 ausläuft musst Du halt schauen wegen Krankenversicherung. Falls Du verheiratet bist und in die Familienversicherung kannst, dann ist alles top. Wenn nicht, musst Du dich selbst versichern. Hartz4 wäre abhängig von eurem Familieneinkommen.
Mitglied inaktiv - 19.07.2016, 18:19