Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich hab am 26.08.2012 mein erstes Kind geboren und zwei Jahre Elternzeit beantragt, somit endet diese am 25.08.2014. Vorher habe ich normal in Vollbeschäftigung gearbeitet und das schon jahre zuvor. Nun bin ich wieder schwanger und befinde mich derzeit in der 23 ssw. Geburtstermin ist der 15.08.2014. Was habe ich nun für Ansprüche? Stimmt es, dass ich sechs wochen vor geburt und acht wochen nach geburt, die "alte elternzeit" beenden kann und ich mein altes Gehalt kriege. Was passiert dann mit der restlichen ELternzeit der ersten GEburt. ICh hoffe sie können mir weiterhelfen