Frage: Erneut schwanger in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader! Z. Zt. bin ich bis Anfang Juni im 2. Jahr Elternzeit mit Kind 1, habe dem Arbeitgeber das 3. Jahr Verlängerung schriftl. mitgeteilt,aber leider die 7-Wochenfrist nicht eingehalten. Bisher kam keinerlei Feedback vom AG.Bin nun erneut schwanger mit ET Dez. 2016, der AG weiß es noch nicht. 1) Ist die Nichtreaktion des AG automatisch eine Zusage zum 3. Jahr? 2) Wann muß ich dem AG die neue SS mitteilen? (Ist ein neuer Chef, den ich nicht kenne und der in der 1. SS den Betrieb aus Insolvenz übernahm.) 3) Bekomme ich für Kind 2 dann wieder Mutterschafts- und Elterngeld wie bei Kind 1? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Anka

von Anka12 am 01.06.2016, 03:30



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Hallo, 1. Nein 2. Eigentlich schnell, damit er planen kann 3. Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes u bekommen volles MG. EG nur Pauschbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2016



Antwort auf: Erneut schwanger in Elternzeit

Hallo Kläre das persönlich. Wann genau endet die Elternzeit und wann hast Du den Wunsch der Verlängerung gemeldet ? Aktuell würdest Du nur den Mindestsatz bekommen an Elterngeld da Du kein Einkommen hattest die letzten 12 Monate vor der Geburt dann. Hast Du Betreuung für das Kind ?

von Sternenschnuppe am 01.06.2016, 07:15



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