Erlöschen alle bisherigen EZ Ansprüche bei vorzeitiger Beendigung w/neuem MuSch?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erlöschen alle bisherigen EZ Ansprüche bei vorzeitiger Beendigung w/neuem MuSch?

Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen: Ich habe für mein 1.Kind (geb 31.03.15) 2 Jahre EZ beantragt. Nun bin ich erneut schwanger (ET 01.10.16). Meine EZ habe ich schriftl. beim AG zur Inanspruchnahme des neuen Mutterschutzes vorzeitig zum 19.08.16 beendet (Mutterschutz beginnt 20.08.16).Danach möchte erneut 2 Jahre EZ nehmen von Kind 2. Auf meine Frage was nun mit der verbliebenen EZ des 1.Kindes bzw dem noch nicht abgerufenen 3.EZ Jahr passiert und ob ich diese 12 Monate auf den Zeitraum (ohne mich gleich konkret festzulegen) zwischen dem 3.-8.Lebensjahr übertragen kann habe ich folgende Antwort erhalten: "mit der beantragten Beendigung der bisherigen Elternzeit erlöschen alle bisherigen Ansprüche, d.h. es können keine Zeiten in die zweite Elternzeit übernommen werden." Das kann doch nicht so stimmen?? Das mir die restlichen Monate des ersten EZ Abschnitts von 2 Jahren verfallen ist ja noch akzeptabel. Aber das 3.EZ Jahr nun auch- welches ich noch gar nicht beantragt hatte ?? Ich habe im ursprünglichen EZ Antrag das Feld "Verteilung/Übertrag von max.12 Monaten zwischen 3.-8.Lebensjahr" nach Rücksprache mit meinem AG frei gelassen. Da ich mich lt diesem vorerst gem. Mindestbindungsfrist nur zu den ersten zwei Jahren äußern müsse. Einen Übertrag der restlichen 12 Monate auf die Zeit nach dem 3. Lebensjahr könne ich auch später noch mitteilen bzw unter Einhaltung der Anmeldefrist beantragen. Mir ist bekannt das ich für diesen Antrag dann die Zustimmung des AG brauche. Dennoch wollte ich mir anfangs die Flexibilität erhalten, da ich nicht wusste ob ich das 3.Jahr doch gleich dran hänge oder später zB im Einschulungsjahr beantrage. Somit habe ich mich erstmal für den 1.EZ-Abschnitt von 2 Jahren entschieden. Und nun sollen alle EZ Ansprüche von Kind 1 w/der vorzeitigen Beendigung aufgrund Inanspruchnahme des neuen Mutterschutzes erloschen sein?? Können Sie mich hierzu bitte aufklären und mir mitteilen wie ich weiter verfahren kann? Herzlichen Dank im Voraus. Viele Grüße Novaria

von Novaria am 21.06.2016, 23:38



Antwort auf: Erlöschen alle bisherigen EZ Ansprüche bei vorzeitiger Beendigung w/neuem MuSch?

Hallo, Sie können über das dritte Lebensjahr hinaus bis zu zwölf Monate dann noch nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt, was er hier scheinbar nicht tut. Insofern hat der Arbeitgeber Recht, die Rest-EZ verfällt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: Erlöschen alle bisherigen EZ Ansprüche bei vorzeitiger Beendigung w/neuem MuSch?

Hallo, also bei mir war es so (bin allerdings im Staatsdienst), dass mit Eintritt in den Mutterschutz: 1. die noch nicht in Anspruch genommene Elternzeit (inklusive der "zurückgegebenen" Tag für den Mutterschutz) gutgeschrieben worden sind. Diese kann ich dann bis zum 8. Geburtstag meines Kindes noch nehmen. 2. Nach der Geburt die Elternzeit für das 2. Kind genommen wurde.

Mitglied inaktiv - 22.06.2016, 14:06