Frage: Ergänzung zu meiner Frage

Eine weitere Frage wäre wenn ich eine Stelle finden würde und Schwanger werden würde, wie verhält es sich dann mit der Bemessung des Eterngeldes? Es werden ja die letzten 12 Monate v.d.Geburt gerechnet, bei mir wäre dann ja auf jeden fall eine arbeitslose zeit dazwischen. Muss ich dann erst wieder 12 Monate arbeiten? Dan läuft mir langsam die Zeit davon...

von Matruschka am 09.07.2014, 15:11



Antwort auf: Ergänzung zu meiner Frage

Hallo, die Monate mit dem Bezug von ArbGeld I zählen als 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014