Noch eine Nachfrage zur Dauerhaften Verdienstkürzung bei befristeter Teilzeit vom 8.2.17: Würde es etwas ändern, wenn man ein teilweises Beschäftigungsverbot bis Beginn MuSchu gehabt hätte und dann ferner im Januar krank geschrieben gewesen wäre? Vielen Dank!
von ReginaNeun am 13.02.2017, 11:29