Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gehört, dass bei einem Verfahren um Umgang und Sorgerechtsteilung die bisherigen Lebensumstände nicht berücksichtigt werden bei der Entscheidung. In meinem Fall war der Vater bis zum fünften Lebensjahr abwesend und in den letzten Jahren sehr selten da, obwohl er jede Möglichkeit hatte von meiner Seite aus. Stimmt es wirklich dass solche Umstände gar nicht berücksichtigt werden? Vielen Dank und Viele Grüße!
von sylvimausl am 24.10.2014, 20:22