Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin zur Zeit im zweiten Jahr Elternzeit. Nach 24 Monaten ist meine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz geplant. Mein Arbeitgeber hat weniger als 10 Angestellte (Öffentlicher Dienst), muss mir also keine Teilzeit genehmigen, richtig? Vor der Geburt habe ich 39 Stunden gearbeitet. Gibt es eine Frist bis wann ich entscheiden muss ob ich zurück komme?
Vielen Dank im Vorraus.
von
Helene13
am 06.11.2014, 22:33
Antwort auf:
Entscheidung über Arbeitsumfang nach Elternzeit
Hallo,
am besten verlängern Sie die EZ, um in TZ zu arbeiten.
Ihr AG ist öffentl. Dienst und hat weniger als 10 Angestellte? Wohl kaum!
Er kann nur betriebliche Gründe anführen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2014
Antwort auf:
Entscheidung über Arbeitsumfang nach Elternzeit
Eine andere Idee ist folgende:
Wenn mein Arbeitgeber meinem Teilzeitantrag nicht zustimmt würde mein Mann gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen und in Teilzeit arbeiten. Ich arbeite dann Vollzeit um meinen festen Arbeitsvertrag vorerst nicht kündigen zu müssen. Mein Mann hat schon 2 Monate genommen. Die Elternzeit würde er nehmen vom 2. Geburtstag unserer Tochter an. Hätte er das gleichzeitig anmelden müssen oder kann er seinen Antrag wieder spätestens 7 Wochen vorher einreichen. Teilzeit muss ihm doch in der Elternzeit genehmigt werden, oder?
Vielen Dank und lieben Gruß!
von
Helene13
am 09.11.2014, 12:36
Antwort auf:
Entscheidung über Arbeitsumfang nach Elternzeit
Anmeldefrist für Elternzeit beträgt 7 Wochen.
Allerdings...wenn er schon Elternzeit hatte, kann er - ohne Zustimmung des AG - erst wieder 2 Jahre nach Beginn der ersten Elternzeit neue nehmen (2-Jahreszeitraum).
Mit Zustimmung des AG geht natürlich viel mehr!
Teilzeit in Elternzeit muss der AG nicht zustimmen, aber die Hürde sie abzulehnen ist wohl höher als bei "normaler" Teilzeit.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.11.2014, 20:58