Ende des befristeten Arbeitsvertrages,wie geht es weiter?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende des befristeten Arbeitsvertrages,wie geht es weiter?

Hallo, ich hab schon viel versucht im Internet herauszufinden wie ich nach Ablauf meines befristeten Vertrages am besten vorgehe, jedoch hab ich noch keine passende Antwort gefunden. Jetzt meine Frage. Mein Vertrag läuft am 30.6.2017 aus und mein ET ist momentan noch der 7.9.17, normalerweise wird ja der Mutterschutz vom Arbeitgeber und Krankenkasse gezahlt. Da ich aber nicht mit unter Vertrag stehe, steht mir dann überhaupt Mutterschutzgeld zu und auch Elterngeld? Oder muss ich mich arbeitslos melden damit das Amt das übernimmt, sowie den Beitrag meiner Krankenkasse? Wie gehe ich am besten vor, wie sichere ich mich am besten finanziell und rechtlich ab? Danke schonmal

von EinHerzfür4Pfoten am 17.01.2017, 15:30



Antwort auf: Ende des befristeten Arbeitsvertrages,wie geht es weiter?

Hallo, Sie melden sich 3 Mo vor Ablauf des vertrages beid er Agentuer für Arbeit und bekommen dann von dort Leistungen. EG bekommen Sie auch, die Monate ohne Erwerbstätigkeit zählen aber mit 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



Antwort auf: Ende des befristeten Arbeitsvertrages,wie geht es weiter?

Den gleichen Fall hatte ich leider auch. Auf jeden Fall arbeitslos melden, dann bekommst du noch ein paar Tage Arbeitslosengeld und anschließend bis zum ET Mutterschutzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Arbeitslosenmeldung ist auch wichtig, damit du krankenversichert bleibst, falls keine Familienversicherung greifen würde. Elterngeld bekommst du natürlich, richtet sich wie bei jedem nach dem Verdienst in den letzten 12 Monaten, Arbeitslosengeld zählt zwar nicht zum Einkommen dazu und wird daher nicht berücksichtigt, da du aber relativ lange noch gearbeitet hast halten sich die Einbußen in Grenzen. Das Arbeitslosengeld würde dann nach Ende der Elternzeit weitergezahlt werden, dafür am 1. Tag nach der Elternzeit persönlich in der Arbeitsagentur erscheinen und "zurückmelden".

von bellis123 am 17.01.2017, 17:25



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