Frage: Ende der Elternzeit - kündigen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit bei einem Arbeitgeber (Privatschule), bei dem ich vorher in VZ tätig war. Die Arbeitszeiten lagen generell zwischen 7.30h und 16.30h. Aufgrund der Betreuungszeiten unserer Kinder wäre aber nur eine Arbeitszeit bis längstens 1330h möglich. Ich weiß noch von meinem letzten Rückkehrversuch, dass ein Beschränken der Arbeitszeit auf diesen Zeitraum abgelehnt wurde. Nun wurde an mich herangetreten, meinen Rückkehrwunsch anzumelden bzw zu kündigen. Ich möchte (und muß) wieder arbeiten, aber die angegebenen Arbeitszeiten sind leider nicht in vollem Umfang möglich. Hätte ich durch eine eigene Kündigung Nachteile? Gibt es Alternativen? Wenn ich die Rückkehr zu den angegebenen Zeiten wünsche und dies abgelehnt wird, wie wäre dann das weitere Procedere? Würde dann der AG kündigen oder dennoch ich, wenn es zu keiner Einigung kommt? Vielen Dank!

von Kunderella am 12.04.2017, 13:34



Antwort auf: Ende der Elternzeit - kündigen?

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten (aber auf Betreuung bis zu dieser Zeit). Wenn Sie kùndigen, werden Sie uU gesperrt. Der AG wird nicht kùndigen, er hat ja keinen Grund. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2017



Antwort auf: Ende der Elternzeit - kündigen?

hast du noch elternzeit übrig? du könntest diese verlängern und dann TZ während der EZ beantragen..

von mellomania am 12.04.2017, 13:36



Antwort auf: Ende der Elternzeit - kündigen?

Wenn du ansonsten deine Arbeit nicht wie ursprünglich vertraglich festgelegt erfüllen kannst, musst du kündigen. TZ in EZ wäre in der Tat eine gute Möglichkeit. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.04.2017, 23:32



Antwort auf: Ende der Elternzeit - kündigen?

Vielen herzlichen Dank! Ja, mein letzter Rückkehrversuch wäre während EZ in TZ gewesen. Jetzt kann ich die EZ nicht weiter verlängern. D.h. ich könnte auf meinen normalen Arbeitsvertrag (VZ) zurückkehren, dann aber um eine Verringerung der Arbeitszeit auf TZ bitten, da hätte ich dann aber keinen Einfluß auf die Verteilung der Arbeitszeiten, oder ich könnte kündigen, richtig?

von Kunderella am 20.04.2017, 21:11



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