Ende befristeter Arbeitsverträge während des MuSchus/ EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende befristeter Arbeitsverträge während des MuSchus/ EZ

Hallo Frau Bader, ich befinde mich am Ende meiner Facharztweiterbildung und habe einen AV, der auf diese Ausbildungszeit befristet ist, bis Ende März nächsten Jahres un genau zu sein. Da man seinen Prüfungsantrag aber erst nach Ablauf dieser Zeit stellen darf, verlängern die meisten Kliniken (so auch mein Arbeitgeber) diese Verträge meist um 1-1,5 Jahre. Manchmal enthalten sie aber einen Zusatz der besagt, dass sie automatisch enden, wenn man seine Prüfung bestanden hat. Mein Mann und ich versuchen ein Kind zu bekommen. Schon etwas länger, bisher hat es nicht geklappt. Ich rechne nicht fest damit, aber da mein Vertrag nun bald endet, mache ich mir so meine Gedanken, was ist, wenn es doch noch klappt. Meine Fragen lauten zum einen, ist es wahr, dass ein befristeter AV auch während des MuSchus oder der EZ ausläuft bzw würde er enden, wenn ich meine Prüfung währenddessen mache und bestehe? Oder während eines Beschäftigungsverbots, kann er da auch auslaufen? Zum anderen man müsste sich ja drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitslos melden, das heißt ich müsste meinen Arbeitsgeber vorher fragen, ob mein Vertrag verlängert wird. Was wäre, wenn mein AG mir mündlich zusichert, den Vertrag zu verlängern, sich aber dann so lange mit dem Papierkram Zeit lässt, dass man zum Beispiel eine Schwangerschaft nicht mehr verbergen kann? Und eine letzte Frage, ich bin privatversichert, was passiert, wenn ich schwanger arbeitslos werde? Wer bezahlt das Geld während des MuSchus? Oder gehe ich dann automatisch in die gesetzliche KV zurück? Entschuldigen sie die vielen Fragen. Vielen Dank aber schon mal. Liebe Grüße

von Frau_Schnee am 07.09.2016, 17:46



Antwort auf: Ende befristeter Arbeitsverträge während des MuSchus/ EZ

Hallo, 1. Der Vertrag läuft automatsich aus - wenn er nicht verlängert wird. Das geht auch mündlich, dann müssen Sie aber einen Zeugen/ Nachweis haben. Besser schriftlich 2. Rein vorsichtshalber würde ich mich bei der Agentur f Arbeit melden, wenn es mit 1. nicht klappt 3. Sobald Sie Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen, müssen Sie sich normalerweise gesetzlich krankenversichern, auch wenn Sie vorher privat versichert waren. Bezieher von ALG I können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie in den letzten fünf Jahren privat versichert waren. Die Agentur für Arbeit zahlt einen Zuschuss in der Höhe des Betrags, der für die gesetzliche Krankenversicherung fällig wäre. 4. Besser wäre es, zu warten, bis die Verlängerung durch ist - aber (das weiß ich aus eigener Erfahrung) lässt sich da nicht alles so planen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2016



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