Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind, nun aber in der 8. Woche schwanger. Die Elternzeit endet am 11.1.15., ich müsste also am 12.1.15 wieder arbeiten. Der ET für Kind Nummer 2 ist für den 15.4.15 ausgerechnet. Der Mutterschutz würde also am 4.3.15 beginnen und am 10.6.15 enden. In der Zeit vom 12.1. bis 10.6. würde mir "neuer" Urlaub zustehen, richtig? Ich habe noch 8 Tage alten Urlaub aus dem ersten Mutterschutz, den ich direkt im Anschluß an die Elternzeit nehmen möchte. Den neuen Urlaub würde ich dann gerne vor dem Mutterschutz nehmen und in den verbleibenden 3-4 Wochen Vollzeit arbeiten. Das volle Gehalt würde mir dann auch von Mitte Januar bis Mitte Juni zustehen, oder? Während des Mutterschutzes natürlich aufgesplittet in KK und AG Anteil. Das Gehalt vor der Geburt ( ungefähr drei Monatsgehälter) würde dann doch auch zur Elterngeldberechnung hinzugezogen werden, oder? Stimmen meine Gedankengänge? Ich versuche, noch bevor ich meinen Arbeitgeber informiere eine Lösung zu finden und bin mir nicht sicher, ob das so stimmt und machbar ist. Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich und danke Ihnen schon jetzt für Ihre Hilfe. Viele Grüße, mauserle
von Mauserle75 am 28.08.2014, 14:17