Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder (bald 3 und 4 Jahre alt) und beziehe Hartz IV. Ich möchte gerne noch ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist nun, ob ich weiterhin Anspruch auf Hatz IV habe, wenn meine Kinder beide in den Kindergarten gehen und ich mich trotzdem nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Ich bin gespannt auf ihre Antwort. Im Vorraus vielen Dank!

von mugge am 11.08.2014, 22:54



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

Hallo, natürlich nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

Reine Provokation Deine Frage oder ?

von Sternenschnuppe am 12.08.2014, 07:17



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

Du weißt schon, dass du laut Gesetzt ALLES tun musst um deine finanzielle Situation zu verbessern und selbst für dich und deine Kinder sorgen zu können. Wenn deine Kinder in der Betreuung sind kannst du doch arbeiten gehen. Deine Frage ist mehr als frech!!

von Julisa am 12.08.2014, 18:45



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

Beziehungsweise was für Elternzeit eigentlich? Netterweise und neuerdings unnötigerweise werden Mütter nicht gezwungen arbeiten zu gehen bis das Kind 3 ist und betreut ist. Deine sind betreut !

von Sternenschnuppe am 12.08.2014, 22:32



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

ist doch eh müssig, weil ohne Arbeitgeber, keine Elternzeit - ist nun einmal so Fakt. Wenn man dann daheim bleiben will, dann nennt sich dieser Zustand eh "Hausfrau". Und das kann man machen so lange wie man möchte - sofern eben entsprechend versichert und Co. Das ganze dann noch auf Staatskosten abzuziehen, geht aber sicherlich nicht. Und, genau wegen solch einer Einstellung einiger, bin ich ich dafür das denn richtig kräftig in den Hintern getreten wird. Notfalls eben mit Streichung aller finanziellen Mittel. Persönliche Meinung, ich frage mich wie lange die Ämter das mit dem neuen Rechtsanspruch auf Betreuung noch mitmachen. Würde mich echt nicht wundern, wenn es da bald Änderung gibt. Und dann Hartz4-Urlaub ade nach dem Elterngeld.....

Mitglied inaktiv - 13.08.2014, 13:12



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

Wer kann sich bitte drei Jahre Elternzeit leisten von denen die einen normalverdienenden Mann haben? Aber im Endeffekt lassen sich so Frauen dann wieder rasch schwängern und liegen dem Staat erneut 3-4 Jahre auf der Tasche.

von Sternenschnuppe am 13.08.2014, 15:19



Antwort auf: Elternzeitverlängerung bei Bezug von Hartz IV

Wieso leisten? Hier bekommt man vom Amt gesagt, das Mütter welche einen Job haben, gefälligst nach dem 1nen Jahr Elterngeld arbeiten gehen sollen. Notfalls als Putze oder sonstwie. Hartz4, nur weil man meint 3 Jahre daheim bleiben zu wollen gibt es nicht. Und dann bekommt man mit, das Mütter welche eh schon keinen Job haben, die 3 Jahre auf Stastskosten Urlaub machen dürfen. Statt das genau die dazu angehaltenw erden endlich da rauszukommen. Ich habe auch mal gedacht Elternzeit wäre für die arbeitenende Eltern da, aber genau die werden in den Hintern getreten.

Mitglied inaktiv - 14.08.2014, 16:29



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