Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

Hallo Frau Bader, Hallo sumsum076 erstmal Danke für eure Mühe hier im Forum und die zeitige Beantwortung der Fragen. Anknüpfend an meine letzte Frage und euren Antworten zum Thema "Frühzeitige Beendigung der Elternzeit", habe ich noch eine Frage. Mein Arbeitgeber hat seine Ablehnung mit einer "Planungsunsicherheit hinsichtlich der aktuellen bzw. zukünftigen Geschäfts-und Wirtschaftslage" begründet. Ich lese immer wieder das der Arbeitgeber auf Grund "dringender betrieblicher Gründe" ablehnen kann. Ich denke das so eine allgemeine Aussage wie oben beschrieben nicht ausreicht oder? Was sind dringende betriebliche Gründe und wie so ich jetzt weiter vorgehen? ich bedanke mich in voraus. mit freundlichen Grüßen nata211

von nata211 am 04.10.2014, 10:59



Antwort auf: Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

Hallo, an das Urteil habe ich auch gedacht. :-) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2014



Antwort auf: Elternzeitübertragung-Ablehnung wegen betrieblichen Gründen

Hallo nata211! Vielen Dank für die Ehre, aber Alle hier antworten gern! ;-) Schau mal in dies Urteil: BAG-Urteil vom 21.04.2009, 9 AZR 391/08 Darin heißt es in der Begründung, dass "Planungsunsicherheiten" nicht ausreichen. Zeig deinem AG dies Urteil und weise auf die Begründung hin und bitte erneut um die Zustimmung (mit Frist). Zitat aus dem Urteil: "bb) Die Beklagte (Arbeitgeber) beruft sich darauf, mit zunehmender Dauer der Elternzeit würden die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Mitarbeiters proportional zur Dauer der Elternzeit abnehmen. Darüber hinaus müsse eine geeignete Vertretung gefunden werden. Auch müsse sich die Beklagte "mit der hieraus resultierenden Planungsunsicherheit" abfinden. Diese abstrakten Erwägungen müssen gegenüber dem Interesse der Klägerin, im Interesse der Betreuung ihrer beiden Kleinkinder die Elternzeit für die Dauer des Zeitraums der Überschneidung iSd. § 15 Abs. 2 Satz 4 BErzGG nicht verfallen zu lassen, zurücktreten." Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.10.2014, 13:40



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