Frage: Elternzeitberechnung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Leider ist unser Kind frühzeitig am 11.07.14 in einem anderen Bundesland zur Welt gekommen (Frühgeburt 30. Woche). Berechneter Entbindungstag sollte der 15.09.14 sein. Laut unseren Berechnungen ist gestern am 4.08.14 (6 Wochen vor Termin) der eigentliche Mutterschutz angefangen. Dieser Mutterschutz endet am 14.11.14 (8 Wochen nach eigentlichen Termin). Da unser Kind mit der Kindesmutter 600 Km von unserem eigentlichen Wohnort entfernt ist, habe ich Elternzeit beantragt vom 11.8 - 10.10. 14 (2+3 Monat) um mein Kind und meine Partnerin in der schwierigen Zeit zu unterstützen. Habe ich Anspruch auf Elternzeit für die 2 Monate ? Ab wann und wie lange kann meine Lebenspartnerin dann noch in Elternzeit gehen wenn das Kind dann endlich mal aus der Klinik entlassen werden kann (wahrscheinlich erst am 15.09.14)? Stehen ihr noch die 12 Monate zu, da sie vom Frauenarzt zeitig ab Mai eine Arbeitsunfähigkeit zum Schutze des Kindes erteilt worden ist? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

von jojohann am 05.08.2014, 20:48



Antwort auf: Elternzeitberechnung

Hallo, EZ nimmt man immer passend zu dem Lebensmonat. Das müssten Sie anpassen. Der Mutterschutz verlängert sich entsprechend. Man hat die zusätzliche Zeit+ 4 Mo. für die Frühgeburt. Ihre Frau kann nach dem Mutterschutz in EZ gehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2014



Antwort auf: Elternzeitberechnung

Um Elterngeld zu bekommen, muss man üblicherweise mit dem Kind zusammen wohnen - gemeldet sein! Die Elternzeit beginnt, egal in welcher Woche das Kind geboren wurde, am Tag der Geburt (zeitgleich hat man dann Mutterschutz). Sie kann bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes dauern. Möchte man 1 Jahr Elternzeit machen, kann das bedeuten, man möchte 1 Jahr ab dem Geburtsdatum Elternzeit haben oder aber 1 Jahr ab Mutterschutzende. Möglich ist beides. Möglich ist auch der Montag nach dem 1. Geburtstag oder der nächste erste nach dem 2. Geburtstag oder nach dem Sommerferien (jedes Datum innerhalb der 3 Jahre geht!). Daher ist es wichtig im Schreiben das Enddatum anzugeben. Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.08.2014, 22:10



Antwort auf: Elternzeitberechnung

Hallo, erstmal Herzlichen Glückwunsch zur Geburt, und alles alles Gute für das Kind und für Euch. Die schwierigsten Wochen habt Ihr hoffentlich schon hinter Euch und Eurem Kind gehts gut. Habe ich Dich richtig verstanden, dass Du eigentlich schon mit dem Kind zusammen wohnen würdest, es aber momentan in einer 600 km entfernten Klinik aufgrund der Frühgeburt liegt? Dann kannst Du natürlich Elternzeit beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Du mit dem Kind gemeldet bist. Die Elternzeit Deiner Frau beginnt mit der Geburt des Kindes, höchstens 3 Jahre. Elterngeld bekommt sie höchstens für 12 Monate, beginnend mit der Geburt des Kindes. Da allerdings das Mutterschaftsgeld (wenn sie vorher gearbeit hat) höher ist, und mit dem Elterngeld verrechnet wird, wird sie ca. die ersten 4 Monate Geld in Höhe des alten Lohns bekommen, dann ca. 8 Monate Elterngeld. Denkt dran, dass sie beim Arbeitgeber die Elternzeit einreichen muss, wenn das Kind höchstens 11 Wochen alt ist (7 Wochen vor Beginn, bei verlängertem Mutterschutz von 18 Wochen). Ich drück Euch ganz ganz fest die Daumen und wünsche Euch, dass die anstrengende Klinikzeit schnell vorbei geht, und Euer Baby bald schon entlassen werden kann. Der Geburtstermin ist oft nur ein Richtwert. Je nach Zustand werden die Kinder oft schon viel früher entlassen. Liebe Grüße Luvi (auch eine Frühchenmama, bei 30+5)

von luvi am 06.08.2014, 03:17



Antwort auf: Elternzeitberechnung

Vielen Dank für die Antworten LG, Johann

von jojohann am 06.08.2014, 18:25