Hallo Frau Bader,
ich setze mich gerade mit meinem Elternzeitantrag auseinander.
Wahrscheinlich werde ich ab Geburt eine Auszeit von 12 Monaten nehmen. Anschließend plane ich, in Teilzeit zu arbeiten.
Welche Vorteile hat es, im Rahmen der Elternzeit in Elternteilzeit zu arbeiten gegenüber einer regulären Stundenreduktion nach Ende der Elternzeit?
Wie stelle ich einen Antrag auf Elternteilzeit? Angenommen ich plane zwei Jahre Elternzeit und ich möchte nach einem Jahr in Elternteilzeit arbeiten. Beantrage ich beides zusammen in einem Antrag?
Wie gehe ich vor, wenn ich nach einem Jahr Elternzeit regulär Stunden reduzieren möchte? Wann muss ich den Arbeitgeber über meine Wünsche bzgl. des Stundenumfangs und der Arbeitszeiten etc. informieren?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Anna
von
Anna_1982_2016
am 08.09.2016, 10:40
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Hallo,
1. Kündigungsschutz
2. Man kann es schon mal ankündigen, festlegen muss man sich 7 Wo vorher
3. Meinen Sie mit regulär ohne EZ?
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2016
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Wenn innerhalb der nächsten 3 Jahre erneuter Nachwuchs geplant ist, wäre TZ in EZ sinnvoll, da du dadurch im neuen Mutterschutz das Mutterschaftsgeld in Vollzeit Höhe bekommst bei Beendigung der EZ zum neuen Mutterschutz. Ansonsten hättest du in EZ auch noch Kündigungsschutz.
von
malini
am 08.09.2016, 11:14
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Danke für die schnelle Antwort.
Zu Ihrem Punkt 2: Ich kündige also im Antrag auf Elternzeit an, dass ich nach bspw. einem Jahr in Elternteilzeit arbeiten möchte, ohne genauere Angaben bzgl. des Stundenumfangs etc. zu machen? Und 7 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit teile ich mich, wie viele Stunden ich gerne arbeiten möchte? Ich dachte, ich müsste jetzt im Antrag schon genaue Angaben machen.
Was ist denn, wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Elternteilzeit während der Elternzeit ablehnt? Ich bin auf jeden Fall darauf angewiesen, nach einem Jahr wieder zu arbeiten (allerdings nicht mehr in Vollzeit) und habe Sorge, dass irgendwas nicht klappt.
Genau, mit regulär meinte ich eine Teilzeitbeschäftigung ohne Elternzeit.
von
Anna_1982_2016
am 08.09.2016, 11:39
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Danke, Malini.
Obwohl ich nur in Teilzeit arbeiten würde, hätte ich beim Übergang von der Elternzeit in einen erneuten Mutterschutz Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Vollzeit-Höhe??? Das verstehe ich irgendwie nicht...
von
Anna_1982_2016
am 08.09.2016, 11:42
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Weil Du dann die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden darfst, dann wird der noch vorhandene Vollzeitvertrag aktiv und so muss auch der Mutterschutz entlohnt werden.
Wenn Du jetzt schon weißt wie Du arbeiten kannst, dann kannst Du das jetzt schon reinschreiben. Festmachen dann etwa zwei Monate eher.
Lehnt der AG ab und Du kannst Kinderbetreuung nachweisen, dann könntest Du sogar ALG1 in Elternzeit bekommen. In der Höhe die Du an Stunden anbietest. Mindestens 15 müssen es sein für ALG1.
Der AG müsste dann zustimmen dass Du woanders in Elternzeit arbeitest.
Nur direkte Konkurenz darf er ablehnen.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2016, 13:10
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Super, vielen Dank für die Aufklärung, Sternenschnuppe!
von
Anna_1982_2016
am 08.09.2016, 13:42
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Gerne :-)
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2016, 17:56