Elternzeitantrag - was ist hier richtig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitantrag - was ist hier richtig?

Hallo Frau Bader, ich habe für zwei Jahre Eltenrzeit beantragt. Diese wurde so auch von meinem Arbeitgeber bestätigt. Zusätzlich wurde eine Teilzeit von 30 Stunden für den 01.022016-31.07.2016 vereinbart. Anschließend hatte ich im Antrag geschrieben, würde ich gerne wieder Vollzeit gehen. Dies wurde von meinem Arbeitgeber NICHT bestätigt. Jetzt haben sich meine Plänge geändert und ich möchte auch ab 01.08.2016 maximal 30 Stunden Teilzeit gehen und auch noch das dritte Jahr Elternzeit einreichen. Mein Arbeitgeber besteht aber darauf, dass ich jetzt Vollzeit komme ab dem 01.08., weil ich dies ja im Antrag so geschrieben habe. Dann würde ja meine restliche Elternzeit verfallen und das dritte Jahr könnte ich auch nicht einreichen. Wie ist es denn hier rechtlich? Bestätigt wurde mir wie gesagt nur die Teilzeit bis 31.07.2016 und zwei Jahre Elternzeit. WAS genau passiert am 01.08.2016. Hierüber gibt es ja keine Vereinbarung. Muss ich Vollzeit arbeiten oder kann ich auch einfach zu Hause bleiben und weiter Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung machen? Danke für Ihren Rat.

von SandraMama35 am 05.02.2016, 12:27



Antwort auf: Elternzeitantrag - was ist hier richtig?

Hallo, grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber nicht bestätigen, dass nach der Elternzeit der Vollzeitvertrag wieder auflebt, wenn das ist doch selbstverständlich. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob Sie ein Anspruch auf die Teilzeit im dritten Jahr der Elternzeit haben. Dies ist grundsätzlich nur der Fall, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 AN beschäftigt. Da er Sie ja jetzt bereits in Teilzeit beschäftigt, kann er nicht vortragen, dies sei nicht möglich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016



Antwort auf: Elternzeitantrag - was ist hier richtig?

Hallo, wann genau ist Dein Kind geboren? Was genau hat der AG nicht bestätigt? Gruss D

von desireekk am 05.02.2016, 15:15



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