Guten Tag Frau Bader, darf man im ersten Jahr der Elternzeit diese unterbrechen, um z.B. 3 bis 4 Monate Vollzeit beim Arbeitgeber zu arbeiten und dann wieder in Elternzeit gehen? Ist so etwas zulässig? Kann man dies beim Arbeitgeber beantragen? Oder verfällt dann weiterer Elternzeitanspruch? Z.B. der Anspruch zwischen dem 3 und 8 Lebensjahr des Kindes? Danke und schöne Grüße Bambusbär
von Bambusbär am 28.09.2015, 14:25